Die Sache mit der Religionsfreiheit. 25 Jahre REMID: Bericht zur Jubiläumstagung

Peter Antes, emer­i­tiert­er Pro­fes­sor für Reli­gion­swis­senschaft aus Han­nover, leit­ete seinen Vor­trag über Reli­gions­frei­heit und Reli­gion­sausübungs­frei­heit damit ein, dass sein Refer­at zwei Teile habe, die sich voll­ständig wider­sprechen. The­o­retisch könne man zwar ein­fordern, bei­des zu tren­nen, prak­tisch hän­gen Reli­gion und Reli­gion­sausübung oft eng miteinan­der zusam­men. Da helfen auch nicht die juris­tis­chen Ver­suche der Etablierung ein­er “Kul­tur­adäquanz” zur auss­chließlichen Ein­schränkung der Reli­gion­sausübungs­frei­heit (Anlass der Etablierung 1955, so sei das Kurzrefer­at ergänzt, war allerd­ings ein Anhänger des Bun­des für Got­terken­nt­nis und ehe­ma­liges SS-Mit­glied, welch­es im Gefäng­nis für einen Kirchenaus­tritt warb und für diesen Tabak ver­sprach). Dass The­o­rie und Prax­is oft weit voneinan­der ent­fer­nt scheinen, bet­rifft nicht nur rechtliche Fra­gen der Umset­zung von Beken­nt­nis- und Ausübungs­frei­heit der Reli­gio­nen, son­dern war auch ein Motiv zur Grün­dung des Reli­gion­swis­senschaftlichen Medi­en- und Infor­ma­tions­di­en­stes REMID e.V. 1989 durch Mar­burg­er Studierende der Reli­gion­swis­senschaft. Die akademis­chen Debat­ten der Reli­gion­swis­senschaft und die öffentlichen The­ma­tisierun­gen von Reli­gion schienen, so war der Befund, sehr weit auseinan­der zu liegen. Lesen Sie im Fol­gen­den den Bericht zur Jubiläum­sta­gung 25 Jahre REMID mit dem The­ma Reli­gions­frei­heit.

Wert­bezug auf das Tol­er­anzprinzip

Jüngst gaben die Vor­sitzen­den Maria Mahler und Kris Wagen­seil dem human­is­tis­chen Mag­a­zin “Dies­seits” ein Inter­view zum 25jährigen Jubiläum. Im Inter­view über REMID fragte Dies­seits-Redak­teur Arik Platzek auch nach den Motiv­en zur Grün­dung des Vere­ins:

Als REMID 1989 gegrün­det wurde, war ich neun Jahre alt. Ich gehöre sozusagen bere­its zur zweit­en Gen­er­a­tion. Damals war das Fach Reli­gion­swis­senschaft noch unbekan­nter als heute. Man beschäftigte sich haupt­säch­lich mit Tex­ten in außereu­ropäis­chen Sprachen. Bei der Grün­dung REMIDs ging es um zweier­lei: Ein­er­seits soll­ten Erken­nt­nisse aus diesem Fach der Öffentlichkeit bekan­nter gemacht wer­den, ander­er­seits sollte die religiöse Gegen­wart mehr zum Gegen­stand des Fach­es wer­den. Anlass waren also auch gesellschaftliche dif­fuse Äng­ste vor Frem­den, z.B. die Reli­gio­nen von Migranten, und Anderen, also neue Reli­gio­nen, die als „Sek­ten“ neg­a­tive medi­ale Aufmerk­samkeit erhiel­ten.

Von Anfang an legt die Satzung des gemein­nützi­gen Vere­ins REMID nahe, dass die Aktiv­itäten im Zweck­hor­i­zont eines nor­ma­tiv­en Wertes ste­hen. Der Ver­weis auf Reli­gions­frei­heit liegt nahe. Es sei unter anderem an eine Tagung von 1995 erin­nert, bei welch­er es um „Kri­tik an Reli­gio­nen“ ging. Volkhard Krech schreibt in dem dazuge­höri­gen Tagungs­band:

„Die Zielvor­gabe dieser Ver­mit­tlung [von bzw. durch REMID] beste­ht laut Satzung darin, die wis­senschaftlich gewonnenen Erken­nt­nisse ‚gesellschaftlich nutzbar zu ma-chen, d.h. ein friedlich­es und tol­er­antes Zusam­men­leben der Men­schen und der ver­schiede­nen Reli­gio­nen zu fördern und gegen­seit­ig respek­tieren zu kön­nen‘. Der in dieser Zielvor­gabe zum Aus­druck kom­mende Wert­bezug auf das Tol­er­anzprinzip geht über rein wis­senschaftliche Inter­essen hin­aus, ist wis­senschaftlich nicht begründ­bar. Der satzungs­gemäße Auf­trag füllt den in meinem Schema offen gelassene Wert­bezug reli­gion­spoli­tis­ch­er Prax­is mit dem Tol­er­anz- und Dialog­prinzip und set­zt sich damit für die Förderung der ver­fas­sungsrechtlich gewährleis­teten Reli­gions­frei­heit ein.“

Nun kön­nte man die Hypothese auf­stellen, dass alle oder zumin­d­est viele der REMID-Aktiv­itäten der let­zten 25 Jahre mit Reli­gions­frei­heit (irgend­wie) zusam­men­hin­gen. Aber man kann auch diejenige Hypothese auf­stellen, dass Reli­gions­frei­heit als solche noch nie the­ma­tisiert wurde. Auch die Ver­anstal­tung “Reli­gio­nen und Recht” 2001 muss man nicht so deuten, dass sie sich im Wesentlichen auf Reli­gions­frei­heit konzen­tri­erte. Reli­gions­frei­heit war damals ein The­ma, aber eines unter vie­len. Beschlossen wurde das The­ma für die aktuelle Jubiläum­sta­gung auf der ver­gan­genen Mit­gliederver­samm­lung in Göt­tin­gen 2013.

Son­der­ausstel­lung “Reli­gions­frei­heit”

Unsere Tagung war mit unge­fähr 50 Gästen gut besucht. Ex-Prak­tikan­tin Jen­nifer Krause hat­te das Büf­fet organ­isiert. Ich selb­st hat­te mich an muse­al­er Prax­is erprobt und eine kleine Son­der­ausstel­lung in ein­er Vit­rine zum The­ma ent­wor­fen, welche ein­er­seits die inter­na­tionale Dimen­sion des The­mas ein­fan­gen sollte (schließlich konzen­tri­erten sich die Tagungsvorträge auf Deutsch­land und Frankre­ich), ander­er­seits aber auch ver­sucht, ger­ade nicht essen­zial­is­tisch eine Vorstel­lung von Reli­gions­frei­heit vorzugeben (vgl. auch unsere Artikel zu Reli­gions­frei­heit), son­dern Fra­gen aufzuw­er­fen. Daher gab es auch eine Tafel, an welch­er frei zum The­ma assozi­iert wer­den durfte. Ein beson­der­er Dank gilt sowohl Heike Luu, welche uns von Seit­en der Reli­gion­skundlichen Samm­lung Mar­burg unter­stützte, als auch der Mar­burg­er Bahá’í-Gemeinde, die uns einen Anhänger lieh, den ein Mäd­chen auf ihrer Flucht aus dem Iran mit­brachte.

Ein Ring zum hun­dertjähri­gen Beste­hen der Ahmadiyya Mus­lim Jamaat wurde käu­flich erwor­ben und wird nach Ablauf der Ausstel­lung als Geschenk von REMID an die Reli­gion­skundliche Samm­lung gehen. Eine Lehmkugel-Rep­lik als Erin­nerung an “heilige Erde” aus Pil­ger­stät­ten der Yezid*innen im Irak, welche diesen Som­mer zer­stört wor­den sind, ver­weist auf eine dritte beson­ders von Ver­fol­gung betrof­fene religiöse Min­der­heit.

Einen Aktu­al­itäts­bezug hat auch ein Smart­phone mit einem Auszug aus einem Twit­ter-Stream, welch­es mehrere Vari­anten des ara­bis­chen Nún-Zeichen zeigt, das im Som­mer im Irak an Häusern und Geschäften von Chris­ten ange­bracht wor­den war und schließlich in den sozialen Net­zw­erken des Inter­nets zum Sol­i­dar­ität­sze­ichen mit den im Irak ver­fol­gten Chris­ten wurde.

Andere Gegen­stände ver­weisen auf Konzepte religiös­er Tol­er­anz in anderen Reli­gio­nen wie dem Bud­dhis­mus oder blick­en auf gesellschaftliche Diskurse um Ein­räu­mung oder Ver­wehren von Reli­gions­frei­heit, etwa mit­tels eines E‑Meters der umstrit­te­nen Sci­en­tol­ogy-Kirche. Schließlich ist ein Inter­net-Mem aus­gestellt, das seit 2012 unter dem Namen “What peo­ple think I do” sechs Bilder­vari­anten zu einem The­ma liefert und damit unter­schiedliche Per­spek­tiv­en und oft auch Vorurteile aufzeigt. Als Beispiel wurde die Goth­ic-Sub­kul­tur gewählt.

Der E‑Me­ter-Kof­fer führte auch zu ein­er kri­tis­chen Zuschrift. Das E‑Meter in der Vit­rine ste­ht nicht dafür, Reli­gions­frei­heit für Sci­en­tol­ogy einzu­fordern, son­dern ver­weist auf die entsprechende Diskus­sion um Sci­en­tol­ogy und Reli­gions­frei­heit. Zugle­ich ist seit den 1990ern für REMID ein The­ma, Sci­en­tol­ogy als reli­gion­swis­senschaftlich­es The­ma zu begreifen. Es ist auch für die Diskus­sion bzw. Idee der Tagung wichtig, Fra­gen wie die nach dem Vor­rang bes­timmter Men­schen­rechte, z.B. Kinder­schutz, anzus­prechen. Zugle­ich ist es aber auch wichtig, die Diskus­sion um die erhobe­nen Vor­würfe gegenüber dieser Organ­i­sa­tion zu betra­cht­en. Auch bei ein­er Pause­nun­ter­hal­tung mit Michael Schmiedel von Migrapo­lis und Michael Utsch von der Evan­ge­lis­chen Zen­trale für Weltan­schau­ungs­fra­gen, seit let­ztem Jahr auch Pro­fes­sor an der pri­vat­en Tabor-Hochschule “pietis­tisch-evan­ge­likaler Prä­gung” (Wikipedia), kon­nte sich darauf ver­ständigt wer­den, dass bei umstrit­te­nen Grup­pierun­gen die Beweis­lage entschei­den muss. Liegen keine Beweise vor, dass z.B. Men­schen­rechte ver­let­zt wer­den, und es sind bis­lang nur unbe­wiesene Annah­men im Raum, kann es sich auch um Diskri­m­inierung han­deln. Liegen Beweise vor, erfol­gt ehe­hin ein staatlich-polizeilich­er Zugriff (man vgl. dazu auch den noch ungeprüften Beitrag von FOREF zur Kon­tro­verse um die Zwölf Stämme vom 19. Novem­ber, zu FOREF.

Vorträge und Diskus­sion

Bere­its zuvor sprachen Prof. Edith Franke im Namen des Fachge­bi­ets und als wis­senschaftliche Beirätin von REMID sowie Goharik Gareyan-Pet­rosyan für den Aus­län­der­beirat der Stadt Mar­burg. Let­ztere betonte ihren Lebensweg, ihre Kind­heit zwis­chen Zuge­hörigkeit zur armenis­chen Ortho­dox­ie und sow­jetis­chem Athe­is­mus, ihre inzwis­chen mehr als zwanzig Jahre poli­tis­ches Engage­ment für den Mar­burg­er Aus­län­der­beirat und wie es zur Koop­er­a­tion mit REMID gekom­men war, nach­dem reli­gions­be­zo­gene Anfra­gen The­ma im Beirat waren.

Die bei­den Vorträge von Sarah Jahn (Bochum) und Chris­tiane König­st­edt (Leipzig) beschäftigten sich mit konkreten Fall­beispie­len. Bei Jahn ging es um die öffentliche Ver­wal­tung von “Reli­gion” am Beispiel von religiösen Organ­i­sa­tio­nen in Jus­tizvol­lzugsanstal­ten und der Etablierung islamis­ch­er Reli­gion­slehre als Stu­di­en­fach an Uni­ver­sitäten, bei König­st­edt um die Sek­ten- und Beschnei­dungs­de­bat­ten im Nach­bar­land Frankre­ich. Die Abstracts (PDF) wur­den bere­its im Vor­feld der Tagung zum Down­load bere­it­gestellt.

Disku­tiert wurde später über die von Sarah Jahn getrof­fene Unter­schei­dung von “Inter­es­sen­ge­mein­schaften”, die etwa im Fremd­ver­ständ­nis eines Anstalt­sleit­ers eher als Dien­stleis­ter eines Krim­i­nal­präven­tion­spro­grammes wahrgenom­men wür­den (ev. und kath. Gefäng­nis­seel­sorge, christliche Wohlfahrtsver­bände, christliche Straf­fäl­li­gen- und Gefährde­ten­hil­fen) und “Reli­gion­s­ge­mein­schaften”, welche auch durch die Anstalt­sleitung als solche wahrgenom­men wer­den (Jeho­vas Zeu­gen, regionale evan­ge­likale Grup­pen, regionale mus­lim­is­che Grup­pen). Bei der Teil­habe in staatlichen öffentlichen Ein­rich­tun­gen wie dem Jus­tizvol­lzug, der Schule und der Uni­ver­sität galt ein Augen­merk der Verän­derung religiös­er Verge­mein­schaf­tung durch Anpas­sung an eine Fremd­ver­wal­tung. So gibt es in Hin­sicht auf den Islam seit den 1960er Jahren Moscheev­ere­ine, seit den 1970er Jahren Dachver­bände, seit den 1990er Jahren “Spitzen­ver­bände”, seit 2006 die Deutsche Islamkon­ferenz (DIK) und seit 2010 “Islamis­che The­olo­gien” an staatlichen Uni­ver­sitäten. Illus­tra­tiv war dabei der Hin­weis auf die Kanon­isierung für ein Lehramtsstudi­um Islamis­che Reli­gion­slehre — und die Debat­te um die Reformthe­olo­gie des Mün­ster­an­ers Prof. Dr. Mouhanad Khorchide.

Sowohl diese Beobach­tun­gen der Anpas­sung an Ver­wal­tung aus Jahns Vor­trag als auch die in König­st­edts Vor­trag vorgestellte Debat­te um Knabenbeschnei­dung in Frankre­ich in Anschluss an die deutsche Debat­te führten zu ein­er ersten Konzen­tra­tion der Diskus­sion auf Fra­gen des (staatlichen, öffentlichen) Ein­griffs oder Nicht-Ein­griffs in die eigentlich juris­tisch garantierte Selb­stver­wal­tung der Reli­gion­s­ge­mein­schaften. Zwar kann der oder die Religionswissenschaftler_in nicht die medi­zinis­che und psy­chol­o­gis­che Exper­tise zu der Frage liefern, z.B. ob Knabenbeschnei­dung als Kör­per­ver­let­zung zu werten ist (in Frankre­ich beste­ht noch eine geset­zliche “Grau­zone”), aber seine (oder ihre) Exper­tise ist unverzicht­bar für die his­torische, sozi­ol­o­gis­che, eth­nol­o­gis­che — eben eine reli­gion­swis­senschaftliche — Dimen­sion solch­er Fra­gen um Reli­gio­nen und Reli­gions­frei­heit, nicht nur in Bezug­nahme auf die Fol­gen von entsprechend reli­gions­be­zo­gen­er Geset­zge­bung.

Der Vor­trag von Chris­tiane König­st­edt begann für Frankre­ich und in Bezug auf die dor­ti­gen “Sekten”-Debatten mit der Beschrei­bung der Prinzien der “lib­erté de con­science”, die “Frei­heit, seine Überzeu­gung und seinen Glauben frei wählen zu dür­fen”, und der “lib­erté de penser”, der “indi­vidu­ellen Frei­heit des Denkens […], welche nicht durch Unter­w­er­fung unter Dog­men (auch nicht katholis­che) oder geistige Manip­u­la­tion beein­trächtigt wer­den dürfe”. Bei­de gehörten zum franzö­sis­chen Ver­ständ­nis von “Laiz­ität”, wer­den jedoch von unter­schiedlichen Sit­u­a­tio­nen und von unter­schiedlichen poli­tis­chen Stand­punk­ten aus unter­schiedlich stark betont. Gegen “les sectes” wird von Säku­lar­is­ten vor allem die Frei­heit von religös­er Unter­drück­ung betont, insofern den so beze­ich­neten neuen religiösen Bewe­gun­gen unter­stellt wurde, sie betrieben “men­tale Manip­u­la­tion”. Gegen diese wurde 2001 das soge­nan­nte About-Picard-Gesetz ver­ab­schiedet, welch­es diesen – wenig präzise definierten – Straftatbe­stand nur impliz­it enthält. Im Kern geht es mehr oder weniger um angenommene soge­nan­nte “Psycho”-Techniken. Bei der Jun­genbeschnei­dungs­de­bat­te wiederum war es nicht die Gedanken­frei­heit, son­dern der Kinder­schutz, der als Grun­drecht dem der Reli­gions­frei­heit gegenübergestellt wurde.

Die Diskus­sion zeigte auch, dass viele Fra­gen offen bleiben müssen: Etwa der gewagte Vorstoß, ob man das Konzept “Reli­gions­frei­heit” nicht doch bess­er aufgeben sollte zugun­sten z.B. eines Konzeptes öffentlich­er Anerken­nung. Oder ob Reli­gions­frei­heit um so wichtiger wer­den wird angesichts von religiösem Plu­ral­is­mus und weltan­schaulich-nichtre­ligiös­er Verge­mein­schaf­tung. Natür­lich ob nicht doch bess­er von Religionswissenschaftler_innen durchge­führte Reli­gion­skunde statt Beken­nt­nisun­ter­richt an staatlichen Schulen eine sin­nvolle Angele­gen­heit sei. Oder auch wie REMID aktuelle Debat­ten begleit­en und auf “gelebte Reli­gions­frei­heit” ein­schränk­ende Ten­den­zen wie z.B. gestiegene Islam­feindlichkeit hin­weisen kann und Fehler z.B. in der Darstel­lung von Reli­gio­nen kor­rigiert (auch in der eige­nen Berichter­stat­tung, so ist die Stelle zum Pop-Islam im zulet­zt ver­link­ten Gespräch mit dem evan­ge­lis­chen Presse­di­enst nicht ganz kor­rekt; Salafis­ten bedi­enen sich beim soge­nan­nten Pop-Islam, es han­delt sich aber um zwei ver­schiedene Phänomene).

Kris Wagen­seil (2014), über­ar­beit­et von Sebas­t­ian Mihatsch (2024)

6 Kommentare

  1. Sehr guten Beitrag der auf den Punkt gebracht wor­den ist. Mein­er Mei­n­ung nach sollte jed­er Men­sch die Reli­gion ausleben kön­nen, die er für richtig hält. Auch, wenn man keine für richtig hal­tet sollte man es akzep­tieren. Akzep­tanz und Respekt sollte beim The­ma Reli­gion immer groß geschrieben wer­den. Lei­der sind nicht alle dieser Mei­n­ung…

Schreibe einen Kommentar