Religiöse Themen in den E-Petitionen des Bundestags

Eine durch die Neuen Medien ermöglichte Form der demokratischen Beteiligung der BürgerInnen an der Politik stellen die E-Petitionen des Bundestages dar. Es mag ein unüblicher Gegenstand religionswissenschaftlicher Betrachtung sein, dafür aber auch eine unerwartete Fundgrube.

Christenverfolgung

Gleich in der aktuell ersten noch zur Mitzeichnung ausstehenden Petition geht es um die “Einforderung der Menschenrechte auch für Christen weltweit”. Der Einsteller Lothar Lemke, auch Autor einiger Publikationen der Neuen Apostolischen Kirche der Schweiz, bleibt dabei knapp mit Worten, die Begründung der Petition mit allerdings erst 104 Mitzeichnern, beschränkt sich auf: “Den ständigen Verletzungen der Menschenrechte der Betroffenen kann nur durch politisches Handeln bedeutender Staaten Einhalt geboten werden! Die christliche Weltanschauung, die unser Grundgesetz geprägt hat, verpflichtet uns zu solidarischem Handeln!”. So geht der Autor auch im Diskussionsbereich von der Selbstverständlichkeit seines Anliegens aus: “Entweder man tritt dafür ein oder nicht.”

Worum es geht, erfährt man allerdings, wenn man Herrn Lemke im Internet sucht. Neben Gästebucheinträgen bei der NAK-Gemeinde Resse West, zu welcher Herr Lemke vielleicht einen regionalen Bezug haben könnte, und einem bei der Gemeinde Velbert-Langenfeld, wo er verrät, dass er in Bochum-Linden lebt, finden sich einige Kommentare zu Berichten über Christenverfolgungen (in der Türkei, in Nigeria, wo die Scharia in einigen Bundesstaaten eingeführt wurde…) sowie ein Wettbewerb zum Stichwort Seelenbalsam der Redaktion Lichtblick 2007, bei welcher Herr Lemke vier Gedichte eingereicht hatte. Es sei dabei natürlich zugestanden, dass nur vermutet wird, dass es sich bei dieser Gruppe Fundstellen um den gleichen Autor handelt, dem die Themen spirituelle Seelsorge und Verfolgung von Christen wichtig sind. Dass die Forderung nach dem “Handeln bedeutender Staaten” nur die NATO meinen könne, wird von einigen im Forum gemutmaßt, andere finden die Petition einseitig und damit intolerant. Entsprechend wird gekontert: “In Uganda sollen Homosexuelle im Namen der christlichen Religion hingerichtet werden”. Dass hier nicht nur einseitige Beurteilungen von mir ausgewählt werden, zeigt abschließend folgendes Statement: “Ist die Petition Realsatire, Separatismus oder Kulturimperialismus? Ich schließe mich all meinen Vorredner an, keine Mitzeichnung.”

Traditionelle Heilmittel

Unabhängig von Petitionen mit expliziten religiösen Bezug fällt auf, dass es viele gibt, die “konservativ” inspiriert scheinen, insofern sie entweder Verbote von etwas oder Sanktionen für etwas fordern. Allerdings kann es auch darum gehen, bedenkliche arbeitsrechtliche Situationen in der Wirtschaft zu bekämpfen oder ökologische Interessen zu unterstützen. Weitere häufige Themen sind Verbraucher- und Datenschutz.

Eine noch in parlamentarischer Prüfung befindliche Petition erreichte 2010 121819 Mitzeichner: “Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen”. Der religiöse Bezug mag auf den ersten Blick nicht erkennbar sein, allerdings waren es etwa gleich mehrere esoterische Newsletter, durch welche seinerzeit REMID auf diese Petition aufmerksam wurde. Leider wurde die Petition juristisch an der Sache vorbei formuliert, es geht um eine am 1. Mai 2011 ausgelaufene Übergangsfrist der ““Traditional Herbal Medicinal Products Directive”, welche schon seit 2004 in den einzelnen europäischen Staaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Entgegen der deutschen Berichterstattung von Taz, Spiegel und Co. Ende letzten Jahres, welche die Petition entweder als Kampagne von Nahrungsmittelergänzungsherstellern und Homöopathie-Lobbyisten (zu welchen man den Autoren der Petition Verbindungen nachsagte) oder als Laien-Mißverständnis interpretierten, kann man auch solche Stimmen lesen:

Letztlich geht es auch um die Kosten: Für die Registrierung eines einzigen Mittels müssen nach Angaben Tiebens [einer Apothekerin, Anm. C.W.], die bei etlichen Herstellern nachgefragt hat, mindestens 40.000 Euro gerechnet werden. Das ist zwar nur ein Bruchteil des Aufwands für herkömmliche Medikamente. Umsatzschwache Produkte würden damit aber, wie Tieben sagt, vom Markt genommen werden, weil sich das Registrierungsverfahren nicht mehr lohne.

Die Alternative besteht wohl nur darin, so befürchten einige, etwas nicht mehr als Arzneimittel zu verkaufen, sondern nur als Tee oder Räuchermischung. Rat und Parlament der Europäischen Union begründen diesen neuen Einbezug auch “traditioneller” Arzneimittel folgendermaßen:

Trotz ihrer langen Tradition erfuellen zahlreiche Arzneimittel nicht die Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads und werden dadurch den Anforderungen für eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nicht gerecht. Damit diese Produkte auf dem Markt bleiben können, haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren und Bestimmungen eingeführt. Diese derzeitig bestehenden Unterschiede in den Vorschriften der Mitgliedstaaten können den Handel mit den traditionellen Arzneimitteln in der Gemeinschaft behindern und zu Diskriminierungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Herstellern dieser Arzneimittel führen. Sie können sich ferner auf den Gesundheitsschutz auswirken, da die nötigen Garantien für Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit gegenwärtig nicht immer gegeben sind.

Jedenfalls aus diesen Gründen spricht der Petitionsaufruf von einem “Verbot”. Sollten diese Befürchtungen stimmen, könnte dies in der Tat den Esoterik- und Heilmittelmarkt verändern, insofern die heilende Wirkung der Essenzen auf eine neue Weise im Vergleich zu früheren Zeiten zu einem “Geheimwissen” würde, das man erst mühesam in Büchern oder im Internet recherchieren muss, da die Verpackung des “Tees” oder der gekauften “Kräuter-Räuchermischung” keinerlei Informationen dazu mehr enthalten würde. Zumindest in den Fällen, wo nicht wenige Großproduzenten, die sich die Registrierungsgebühren leisten können, übrig blieben.

Kontextualisierung

Ist eine Petition vom Bundestag begutachtet worden, ist die entsprechende Beurteilung nachzulesen. Nach bisheriger Erfahrung, die allerdings auch zufällig sein könnte, wurde von zwei abgeschlossenen Prüfungen von Petitionen eine abgewiesen und eine umgesetzt. Die Abgewiesene forderte 2009 eine Kennzeichnungspflicht von Produkten bzgl. der Menschenrechte. Eingereicht wurde sie von einer Schulklasse. Deren Engagement wird in der Antwort des Parlaments auch begrüßt, die Forderung sei allerdings unpraktikabel. Viele Produkte haben Anteile, die in verschiedenen Ländern hergestellt werden, oder Menschenrechte könnten auch in den Ländern von westlichen Firmen im Einzelfall geachtet werden, wo sie von Staats wegen nicht umgesetzt sind.

Die aktuell laufenden Petitionen mit den meisten Unterzeichnern bemühen sich um Zulassung der Pflanze Stevia als Lebensmittel, Erhöhung des Frauenanteils und gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte oder um eine Kennzeichnungspflicht von Klonfleisch. Die Petitionen mit den meisten Mitzeichnern seit Beginn des Programms befinden sich allesamt in der parlamentarischen Prüfung, einige davon seit 2009. Nur eine Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten erreichte mehr Mitzeichner als die Heilmittel-Petition, nämlich 134015. Mehr als 100.000 unterzeichneten außerdem die Petitionen zur Reform der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und für Sofortmaßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe.

Homeschooling

Einen religiösen Bezug findet man noch bei der Petition vom 20.04.2010, die wünscht, der Bund möge Hausunterricht straffrei stellen (ca. 5000 Mitzeichner, in der parlamentarischen Prüfung). Der Autor Matthias Wolf bewirbt sein Anliegen international, so z.B. in seinem englischen Blog “Educating Germany” mit Einbettung eines ARD-Beitrags “Mathe bei Mutti” vom Januar 2011, in welchem von ca. 1000 Familien in Deutschland gesprochen wird, die sich dem “Schulzwang” widersetzen. In der Wikipedia findet man Angaben, die von der Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) stammen sollen, nach denen es um 40 bis 80 Kinder ginge, die in Deutschland zu Hause unterrichtet werden. Im Blog ist auch von Menschenrechtsverletzungen die Rede. Das erste Beispiel des ARD-Beitrages ist eine freichristliche Familie – und solche Familien dürften zumindest einen Teil der erwähnten 1000 ausmachen (vgl. zu den Motiven insgesamt einen Artikel der FAZ). Der konventionelle Schulunterricht wird oft wegen des Umgangs mit Sexualität kritisiert, manchmal auch wegen der Evolutionstheorie im Biologieunterricht oder dem liberalen Umgang mit als “unchristlich” empfundenen Kulturgütern, z.B. Popmusik oder Harry Potter. Bekannter wurde der Vorfall im Herbst 2002 (REMID berichtete), als die Polizei Kinder der Gemeinschaft Zwölf Stämme von zu Hause abholte. Seit damals hat sich allerdings die internationale Stimmung verändert. Im Januar 2010 wurde erst einer deutschen Homeschooling-Familie Asyl in den Vereinigten Staaten gewährt.

Einschränkungs- und Verbotswünsche

Nicht mehr datierbar ist die Petition von Andreas Kaiser, der ein Verbot von Scientology forderte. Katja Wolf, welche die Religionsausübung 2008 einschränken lassen wollte (offenbar in Unkenntnis, dass dies bereits der Fall ist), wurde nicht zu Unrecht im Text der ablehnenden Begründung mit Ängsten in Bezug auf den Islam in Verbindung gebracht. Googelt man ihren Namen und das Stichwort “Petition”, kommt man auf eine rechte Anti-Islamseite (wird nicht verlinkt), welche zur Mitzeichnung aufrief, aus deren Kommentaren man erfährt, dass es sich angeblich nicht etwa um die Politikerin der Linken handelt, sondern um eine Diplom-Finanzwirtin gleichen Namens, die bei der Nicolas-Benzin-Stiftung arbeitet, welche sich um jüdische Kulturgeschichte kümmert. Benzin selbst ist Präsident der Giordano-Bruno-Gesellschaft. Allerdings ob diese Fährte nicht überhaupt ein Betrug ist, ist vielleicht auch nicht entscheidend, die Blogosphäre warnte alsbald, dass es sich um eine “Petition der PI-Sekte” (das meint besagte Anti-Islam-Webseite) handele.

Überkonfessioneller Religionsunterricht

Eine Petition von Horst Brem zur Streichung des Artikels 7, Absatz 3 im Grundgesetz von 2008 problematisierte den konfessionsgebundenen Religionsunterricht. Stattdessen sollte es einen übergreifenden geben, bei dem die Klassenverbände nicht auseinandergerissen werden: “Integration setzt nicht nur voraus, dass die religiös oder weltanschaulich geprägte Mehrheit jeweils anders geprägte Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich nicht abgrenzt und sich dem Dialog mit Andersdenkenden und Andersgläubigen nicht verschließt”. Auch einige Religionswissenschaftler engagieren sich seit längerem für eine übergreifende Religionskunde, unterrichtet von Religionswissenschaftlern (vgl. Stand in den versch. europäischen Ländern). Allerdings wurde auch hier die Petition abgelehnt mit Verweis auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes:

“Religionsunterricht ist in ‘konfessioneller Positivität und Gebundenheit’ zu erteilen und keine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren. Sein Gegenstand ist vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln, ist seine Aufgabe”.

Die Petition hatte 1530 Mitzeichner.

Kris Wagenseil

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