Religionsfreiheit hat in Deutschland keine Lobby

Nichts Neues steht im Länderbericht über Religionsfreiheit 2011 des Referats für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums, so mancher Textabschnitt war bereits im Vorjahresbericht enthalten und wird auch vermutlich in dem für den Sommer zu erwartenden Folgebericht wiederzufinden sein. Die deutsche Regierung habe weder eine Tendenz in Richtung einer Verbesserung noch in Richtung einer Verschlechterung bei der Achtung und dem Schutz des Rechts auf Religionsfreiheit gezeigt. “In einer zunehmend säkularen und pluralen Gesellschaft ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht mehr selbstverständlich”, resümiert die Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins in einer Studie im Rahmen des Exzellenzclusters “Religion und Politik” der Universität Münster Ende letzten Jahres. Ähnlich äußerte sich UN-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt: Es gebe Defizite bei der Religionsfreiheit in Deutschland. So unglücklich die aktuelle Debatte um eine “Katholikenphobie” (Kardinal Joachim Meisner Anfang Februar) begonnen hatte, ausgelöst durch neue Skandale in katholischen Krankenhäusern um die Abweisung von Vergewaltigungsopfern in Köln oder Regensburg und durch einen problematischen “Pogrom”-Vergleich von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller – was ist dran an den Beobachtungen, auch gerade in Bezug auf Religionsgemeinschaften jenseits der beiden Amtskirchen?

Die katholische Kirche scheint allgemein ein Image-Problem zu haben. Betrachtet man diejenigen Artikel der englischen Wikipedia, die am häufigsten geändert worden sind (und übergeht in der Liste von 2011 die Benutzer-, Diskussions- und Anleitungsseiten), ist die katholische Kirche auf hohem Rang:

engl.-wiki

Folgt man der Idee von Professor Robert Russell und seinem Team von der Universität Heidelberg, einen Wikipedia Dispute Index zu entwickeln, um die Stabilität eines Landes einzuschätzen, verweisen häufige Veränderungen (revisions) eines Artikels mindestens auf aktuelle Brisanz. Diese muss wie vermutlich bei der “Playstation 3” nicht kontrovers sein. Sie kann sogar wie wahrscheinlich bei den Beatles und Elvis Presley für eine andauernde Popularität bzw. Nostalgie sprechen. Es ist anzunehmen, dass dies nicht für die Reihung Katholische Kirche (Platz 9), Jehovas Zeugen (Platz 19) und Islam (Platz 23) gesagt werden kann. Der 1. Platz George W. Bush kommt auf 44.435 Revisionen.

Auch bereits zitierter UN-Sonderberichterstatter Bielefeldt betont, die Religionsfreiheit als Menschenrecht sei weltweit bedroht: “In der Berichterstattung der Medien komme dies nicht immer angemessen zum Ausdruck. So sei etwa kaum bekannt, dass Usbekistan «zu den härtesten Verletzerstaaten» gehöre und neben Christen die Zeugen Jehovas zu den «am meisten verfolgten Religionsgemeinschaften» zählten. In Myanmar seien es Buddhisten, die derzeit die muslimische Minderheit vertrieben. Testfall für viele Länder sei der Umgang mit Religionswechslern” (ebd.). Sein Fazit für Deutschland lautet aber:

“In Deutschland gibt es nach Bielefeldts Einschätzung zu wenig «Leute, die systematisch über Religionsfreiheit arbeiten». So bestehe die Gefahr, dass dieses Grundrecht «aus der Agenda der Menschenrechtsarbeit herausfällt»” (kath.net, 7. Nov. 2012).

Konkret angedacht sind der Streit um Symbole wie Kopftuch, Burka, Kruzifixe und Moscheen sowie um Blasphemie-Vorwürfe und die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts. Besagter Länderbericht des amerikanischen Referats spezifiziert weit darüber hinausgehend:

“Es gab Berichte über Übergriffe in der Gesellschaft aufgrund von Religionszugehörigkeit oder -ausübung sowie der religiösen Überzeugung. Rechtsextreme Gruppierungen und muslimische Jugendliche mit Migrationshintergrund verübten politisch motivierte Straftaten gegen religiöse Minderheiten. Einige jüdische Friedhöfe wurden geschändet und Einzelpersonen aus muslimischen Gemeinden erfuhren Diskriminierung durch die Gesellschaft. Die römisch-katholische und die evangelische Kirche setzten weiterhin ‘Sektenbeauftragte’ ein, um die Öffentlichkeit vor von einigen religiösen Gruppen (wie der Vereinigungskirche, Scientology, Universelles Leben sowie der Transzendentalen Meditation) ausgehenden Gefahren zu warnen. Gegen Scientologen wurden im Bereich Bildung und bei der Arbeitsplatzsuche weiterhin „Sektenfilter“ eingesetzt und sie fühlten sich bei der Mitgliedschaft in politischen Parteien diskriminiert. […]”  (usembassy.gov, 30. Juli 2012)

Einzige Neuerung des Berichts von 2012 gegenüber seinem Vorgänger ist der Hinweis auf positive Entwicklung bezüglich der Integration und Akzeptanz der Muslime. Für ein Land mit einer großen religiösen Vielfalt besteht also viel Nachholbedarf.

maps

Prof. Heimbach-Steins empfiehlt, “[d]ie christlichen Kirchen sollten sich in dieser religionspolitisch aufgeheizten Lage für die Religionsfreiheit aller einsetzen, auch und gerade der religiösen Minderheiten” (hpd.de, 30.11.12). So erfährt auch die katholische Kirche ihre Kritik. Eigentlich hatte das Zweite Vatikanische Konzil die Religionsfreiheit vor 50 Jahren als Menschenrecht anerkannt:

” ‘Bis heute sind die Anerkennung dieses Rechtes und die Konsequenzen für die Kirche selbst innerkirchlich umstritten. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Auseinandersetzung um die fundamentalistische Piusbruderschaft.’ Wenn Papst Benedikt XVI. die Religionsfreiheit vor allem als ‘Bollwerk gegen den Relativismus’ verstehe, drohe ein Rückschritt hinter die Position des Konzils.” (ebd.)

Es bleibt abzuwarten, wie der nächste Papst nach dem erklärten Rücktritt Ratzingers mit dem Thema umgehen wird. Die Wahrnehmung, Religion stoße in der Öffentlichkeit immer häufiger auf Unverständnis und Ablehnung, bis hin zur “Aggression”, sollte aber empirisch geprüft und durch entsprechende Menschenrechtsarbeit angegangen werden. Dabei können einige Kirchen oder Religionsvertreter bzw. -angehörige genauso zu denjenigen gehören, die mehr Religionsfreiheit wagen könnten, wie manche Atheisten, deren religionskritischen Positionen die Grenze zum Anti-Religiösen überschreiten.

Religionswissenschaft und andere Fachrichtungen sollten Grundlage einer solchen Menschenrechtsarbeit sein. Entgegen der christlich-sozialethischen Perspektive von Heimbach-Steins sollte kein religiöses Bekenntnis die Arbeit anleiten. Zwar haben die öffentlichen Debatten der letzten Jahre auch einiges an Konfliktpotenzial den “großen” Religionen im Land gegenüber gezeigt, aber gerade durch die Amtskirchen getragene Konflikte mit ihren “religiösen Konkurrenten” gilt es in den Blick zu nehmen (man vgl. eine Darstellung über “Religionsunfreiheit” in Deutschland auf den Seiten von Universelles Leben).

Allerdings sollte auch die Menschenrechtsarbeit für Religionsfreiheit nicht mit Rufen nach weniger Laizismus (oder solchen laizismus-kritischen Äußerungen, die entsprechend missverstanden werden können) kombiniert werden. Eben so wenig wie mit einer Fortsetzung der die Religionsfreiheit gefährdenden Arbeit der kirchlichen Sektenbeauftragten, die einen “religiösen Verbraucherschutz” fordern (bzw. betreiben), der nach einseitigen und voreingenommenen Kriterien entscheidet, was sozusagen ‘anständige’ Religiosität sei und was nur z.B. der Suche nach dem “Kick” im Außergewöhnlichen geschuldet sei. Dabei wird z.B. regelmäßig so getan, als ob es nur im esoterischen Bereich Angebote für Geld gebe, während tatsächlich ein vergleichbarer Markt mit christlichen Artikeln aller Konfessionalität dem in nichts nachsteht. Sicherlich mag hinsichtlich von für Naturwissenschaften relevanten Thesen oder Praktiken aus Religionsgemeinschaften oder religiösen Traditionen eine differenzierte Kenntnis von Studien über die Wirksamkeit z.B. alternativer Therapieansätze im Umfeld der Psychotherapie hilfreich sein (vgl. Heft 3/2012 der Zeitschrift des Verbands der Psychotherapeuten zu Religion und Spiritualität, PDF, insb. den Übersichtsartikel von Bernhard Grom “Religiosität/Spiritualität – eine Ressource für Menschen mit psychischen Problemen?”, S. 194-201). Aber eine pauschale Ablehnung führt nur zur Verstärkung bereits bestehender Konflikte.

Kris Wagenseil

Nachtrag März 2014: Der Passus zum “religiösen Verbraucherschutz” bezog sich auf einseitige Formen eines solchen sowie auf Vorschläge spezifischer gesetzlicher Regelungen, wie sie im verlinkten Interview mit Hartmut Zinser in der Welt vom Jan. 2013 angesprochen wurden: “Dann brauchen wir den religiösen Verbraucherschutz. Wir haben wenig Handhabe, wenn wir die Religionsfreiheit nicht einschränken wollen. Wir können bloß Geschäftemacher verantwortlich machen. Wenn eine Auskunft nicht stimmt oder etwas nicht klappt: Geld zurück. Wenn man ein Auto kauft, das nicht fährt, kriegt man ja auch sein Geld zurück. Ein entsprechender Vorschlag ist aber gescheitert”. Demgegenüber gilt zugleich, dass es inzwischen auch vermehrt ausgewogene bzw. gemäßigte Formen von Verbraucherinformation gibt – einschließlich vieler kirchlicher Beauftragter für Weltanschauungsfragen.

Nachtrag Juni 2014: Für Jehovas Zeugen in Usbekistan gibt es neue Entwicklungen (man machte uns darauf aufmerksam, dass das Zitat von Bielefeldt im Artikel so missverstanden werden konnte, dass es etwas über Jehovas Zeugen in Usbekistan aussage, obwohl es nur erstere zu den am meisten verfolgten Gemeinschaften und letzteres zu den am meisten verfolgenden Staaten zählte): “Da es [in Usbekistan] seit 1996 nicht möglich war, neue Versammlungen registrieren zu lassen, treffen sich diese Zeugen Jehovas zu ihren friedlichen Gottesdiensten, ohne sich dabei auf ein Recht berufen zu können, und riskieren damit eine Bestrafung”; drei Zeugen wurden 2012/13 aus der Haft entlassen; “die usbekische Regierung [informierte] am 5. Juli 2013 die Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats, die sich mit dem Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren beschäftigt, über ihre Bereitschaft, die ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen und die Religionsfreiheit für alle Einzelpersonen und Gruppen ohne Vorbehalte anzuerkennen” (7. April 2014, jw.org).

20 Kommentare:

  1. Heinz-Jürgen Loth

    Zwischen dem Desktop des Wissenschaftlers und der alltäglichen Wirklichkeit besteht bekanntlich eine Differenz. Religiös verfolgte Menschen genießen hier meines Wissens Religionsfreiheit (sofern sie einen Anspruch auf Asyl haben).
    Kryptojuden AUS der Türkei können in Deutschland zum Judentum zurückkehren – nicht so in der Türkei. Kryptochristen AUS der Türkei (die Nachkommen von Armeniern, die während des Völkermords an den Armeiniern zwangsislamisiert wurden) können in Deutschland zum Christentum zurückkehren – nicht so in der Türkei.
    Zum Abschluss einige Worte von Kardinal Lehmann vom heutigen Tage:
    “Wenn Muslime hier bei uns eine Moschee bauen können so hoch wie der Kölner Dom, dann möchte ich wenigstens in Saudi-Arabien eine Predigt halten können, ohne verhaftet zu werden. Auf dieses Gleichgewicht der Rechte kommt es im Verhältnis zwischen Islam und Christentum an. In Saudi-Arabien haben wir zum Beispiel ein solches Gleichgewicht nicht”, sagte er der “Bild am Sonntag” und “Wir suchen grundlegend den Dialog mit dem Islam. Gerade Papst Benedikt hat diesen Dialog stark befördert. Schwierig wird es, wenn die muslimische Religion für ganz andere Zwecke instrumentalisiert oder Religion so verbreitet wird, dass sie keine Religionsfreiheit mehr bietet. Da sind dann klare Worte nötig.”
    http://www.stern.de/politik/deutschland/kardinal-lehmann-kritisiert-intoleranz-in-muslimischen-staaten-1972573.html

  2. Aus dem REMID-Netzwerk gab es einige Hinweise zum Thema. Neben dem auch in den verlinkten Seiten dieses Artikels zur Sprache kommenden Buch von Marianne Heimbach-Steins: Religionsfreiheit. Ein Menschrecht unter Druck, Paderborn-München-.Wien-Zürich: Ferdinand Schöningh 2012, das sie “als katholische Theologin geschrieben” (S. 19) hat, wurde empfohlen:

    Friedrich Johannsen (Hrsg.): Die Menschenrechte im interreligiösen Dialog. Konflikt- oder Integrationspotential?, Stuttgart: W. Kohlhammer 2013.

  3. Natürlich hat was Sie unter “Religionsfreiheit” verstehen in Deutschland eine Lobby 🙂 Es gibt REMID, Besier, den ACP, etc.

    Gegen die Arbeit der Sektenbeauftragten kann man nichts machen, da ist leider das Grundgesetz im Wege (§5) 🙁

    • Sehr geehrte Frau Nym,
      also wenn Sie mit ACP den Arbeitskreis Christlicher Publizisten meinen, das ist ja wohl eher tatsächlich eine “Splittergruppe am äußersten rechten Rand des Protestantismus” (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskreis_Christlicher_Publizisten ), die auch nur vorgibt für “Religionsfreiheit” im Allgemeinen einzutreten. Eigentlich geht es denen doch nur um das Christentum (“angemessene Publizierung von biblischen Denk- und Handlungsweisen und der Vertretung christlicher Werte in den modernen Massenmedien”, zit. n. ebd.).

      • Huch! Das klingt ja bei Ihnen so, als gäbe es Organisationen, die nur so tun, als gehe es ihnen um Religionsfreiheit, und in Wirklichkeit um ihre eigenen Interessen bzw. die ihrer Auftraggeber kämpfen!

  4. “Es gebe Defizite bei der Religionsfreiheit in Deutschland.” Das stimmt, und zwar im Sinne Freiheit von Religion…..wieso werde ich zur Einschulung meines Kindes in eine öffentliche Grundschule in eine evangelische Kirche genötigt? Oder zur Abi-Zeugnis-Übergabe? Warum müssen in einem Parlament, welches sich keiner Religion verpflichtet hat, sondern dem Grundgesetz, Frühstücksgebete einer bestimmten Religion stattfinden? und wieso muß ich immer noch mit meinen Steuergeldern die Gehälter der christlichen Bischöfe etc bezahlen als Nichtmitglied? Wieso gibt es 800 Lehrstühle (staatl.finanziert..) und nur 32 für Regionswissenschaft? Liste ließe sich noch fortsetzen…..

    • Sehr geehrte Li Mette,
      das was Sie aufzählen, das ist entweder Ergebnis bestimmter Staatskirchenverträge (dann hat es was mit den Rechten einer Körperschaft Öffentlichen Rechts zu tun, aber bei der evangelischen und katholischen Kirche wurde sicherlich mehr zugestanden als in den existierenden Verträgen mit Landesverbänden jüdischer Gemeinden, das ließe sich kündigen und neu aushandeln). Oder es hat in der Tat etwas mit zu wenig Religionsfreiheit zu tun, nicht nur als Freiheit von Religion, sondern auch als Freiheit für (eine andere) Religion. Etwa für Schulgebete gilt eigentlich, dass sie vor dem Unterricht stattfinden müssen und die Teilnahme freiwillig sein muss (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv052223.html ). Vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung von Religionsunterricht. Gebete dürfen also nicht von einer Schulleitung an einer öffentlichen Schule vorgeschrieben werden. Dass es dennoch geschieht, kann nicht nur Atheisten, sondern auch alle Andersgläubigen diskriminieren.

  5. Heinz-Jürgen Loth

    Vielleicht sollte tatsächlich stärker darauf hingewiesen werden, dass der § 4 unseres Grundgesetzes von der Freiheit des Bekenntnisses und der ungestörten Religionsausübung spricht. Es gibt also keinen Mechanismus der Gleichbehandlung und Gleichstellung der Religionsgemeinschaften. Wer in dieser Hinsicht die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen will, muss den Klageweg beschreiten – was die Bahá’i-Gemeinde beispielsweise im letzten Jahr mit Erfolg getan hat. Kirchen und jüdische Gemeinschaft haben also zweifellos Vorteile. Eine Änderung im Sinne einer wünschenswerten Ergänzung dieses Grundsatzartikels dürfte kaum zu erwarten sein!

    Des Weiteren sollte nicht übersehen werden, dass Religionen bekanntlich von der Abgrenzung zu anderen Religionen leben. Es gibt hier eine “wechselseitige Bezugnahme und Konkurrenz” (Martin Riesebrodt, 2013). Wir können wohl nicht erwarten, dass das bekannte Insistieren auf der Einzigartigkeit der eigenen Religion aufgegeben wird. Die Kirchen werden auch weiterhin von Sekten sprechen (vgl. http://www.ekd.de/ezw/Lexikon_131.php ) und das sunnitische Diyanet/DITIB wird die schiitischen Aleviten auch in Zukunft eher für eine Folkloregruppe halten und ablehnen (und in der Türkei selbst diskriminieren).

    Die Probleme im innerreligiösen Raum werden noch dadurch verschärft, dass alle Religionsgemeinschaften sich selbstverständlich zu den Menschenrechten bekennen, aber einige von ihnen doch erhebliche Probleme mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben und insbesondere auf Mischehen – die freie Wahl des Partners ist ein elementares Menschenrecht! – heftig ablehnend reagieren. Und sich von der deutschen Mehrheitsgesellschaft absondern, weil – wie beispielsweise bei den Jesiden – Heiraten nur innerhalb der eigenen “Religionsfamilie” möglich sind. Hier tun sich Probleme auf, die die jeweiligen Religionsgemeinschaften selbst lösen müssen, in kritischer Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Tradition (siehe z.B. http://www.ezidische-akademie.de/de/frauen/63-frauen/173-ehrenmorde-in-der-yezidischen-gesellschaft-und-einige-anmerkungen-zu-ihrer-rechtlichen-beurteilung.html).

  6. http://www.dw.de/religion-wird-bunter-glaube-in-deutschland/a-16016725

    Hinweis der Redaktion: Als kleines REMID-Statement zu der Grafik auf der verlinkten Seite: Dort wurde unsere Statistik umgerechnet. Evangelische Freikirchen sind dort nur 500.000 (vermutlich die Vereinigung Evangelischer Freikirchen VEF und noch ein paar, die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland ACK sind), wir haben “1,5 Mio. Angehörige von Freikirchen / Sondergemeinschaften neben den Evangelischen Landeskirchen” angegeben. Wahrscheinlich wurden die übrigen bei dem Artikel von Klaus Krämer auf dw.de unter den “700.000 Sektenanhängern” subsummiert. REMID verwendet den Begriff “Sekte” nicht. Die Anhänger Neuer Religionen und Esoterik (bei REMID 1 Millionen nach Umfrage-Ergebnissen bzw. mind. 300.000, wenn man die Einzelgruppierungen mit religiösem oder spirituellem Hintergrund addiert) scheinen nicht als “Religion” akzeptiert zu werden und landen wieder bei den hier 27 Mio. “Religionsfreien”. REMID zählt 24,8 Mio. bzw. 30,3% (vgl. Artikel “Wer sind die Konfessionsfreien?”). REMID hat auch soeben an info [at] dw.de entsprechend eine Richtigstellung angefragt.

    • ..das bedeutet auch, daß es bald 2 Gruppen geben wird, Menschen, die eine Religion leben und Gottesvorstellungen haben und die andere, die das nicht hat. Hier eine ausgewogene Balance, keine Benachteiligungen&Einschränkungen zufinden, ist die Frage der Zukunft….

  7. “Etwa für Schulgebete gilt eigentlich, dass sie vor dem Unterricht stattfinden müssen und die Teilnahme freiwillig sein muss “..das ist die Theorie…die Praxis sieht anders aus, Kinder können sich nicht immer explizit dagegen wehren und es gehört schon eine große Portion Mut sich gegen den Lehrer und die Gruppe zu stellen….besonders im Grundschulalter….

    • Die Eltern des Kindes könnten erfolgreich klagen. Das Recht ist also auf der Seite der Atheisten (oder auch der Andersgläubigen, wie oben jemand ergänzte).
      Klar, die Mehrheitsverhältnisse sehen anders aus. Es ist vielleicht ein allgemeines Problem, dass Minderheiten sich erst ihre Rechte einklagen müssen.
      Wobei – apropos Grundschulalter: Da bin ich mir ja sehr unsicher, ob es nicht sowieso eher die Eltern sind, die zu Schulgebeten eine deutliche Position haben (ist ihr gutes Recht), aber dass bei weniger Hemmnissen die Schüler sich gegen Gebete aussprechen würden, glaube ich nicht. Es sei denn aufgrund solcher Nebensächlichkeiten, dass sie dann länger schlafen könnten…

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  13. Als kleine Ergänzung zum Stichwort “Sektenfilter” sei ein Artikel der Humanistischen Union 2011: Gefährliche Technologie der anderen Art – “Schutzerklärungen” gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology angeführt, sowie von religionswissenschaft.info: Scientology. Keine anderen Maßstäbe als bei anderen Religionen anlegen von 2007. Demnach hat 2007 eine Scientologin vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich eingeklagt, dass sie “durch die Verwendung der Schutzerklärung in ihrer Religions- oder Weltanschauungsfreiheit beeinträchtigt worden” ist.

    Allerdings betreffen Sektenfilter nicht nur Scientology. Aktuell werden neben den im HU-Artikel aufgeführten Versionen von Schutzerklärungen für Arbeitnehmer sogenannte Anti-Sekten-Erklärungen von selbständigen Coaches, Beratern, Managern etc. verwendet:

    Schutzerklärung Typ 1 (1992)
    “daß ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard arbeite”
    Diese Formulierung hat aktuell 27 angezeigte Treffer (110 insgesamt) bei Google (Land: Deutschland; Seiten auf Deutsch; Skripte nicht erlaubt),viele reflektieren lediglich diese Schutzerklärung, welche zusätzlich nach der Weltanschauung von Scientology fragt.

    Schutzerklärung Typ 2 (2001)
    “dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden”
    Diese Formulierung hat aktuell 20 angezeigte Treffer (1.820 aber insgesamt). Der Anteil der nur reflektierenden Artikel scheint weitaus geringer.

    “Anti-Sekten-Erklärung”
    Diese Formulierung findet sich angezeigt 79mal (4.160mal angeblich insgesamt) und es scheint keine Überschneidung mit den beiden Schutzerklärungen in der Treffermenge zu geben. Hier geht es zwar auch für z.B. 57 (angezeigt) darum, “kein aktives oder passives Mitglied von Scientology” zu sein (daneben meist ähnliche Formulierungen), 115 angezeigte Treffer (962 insgesamt) lehnen “sektiererische Praktiken jedweder Art” ab, 47 angezeigte Treffer (81 insg.) sagen, ich “distanziere mich ausdrücklich von Sekten”, 16 (bzw. 42) von “esoterischen Praktiken jedweder Art”. Eine wichtige Quelle scheint dabei das “Bewerbungspaket” des Deutschen Bundesverbands Coaching e.V. Für den Ausdruck “Anti-Sekten-Erklärung” waren die ältesten Treffer von 1998. Vereinzelt ist eine Übernahme dieser Erklärungen bei Anbietern im Pädagogikbereich bereits zu beobachten.

    Diese Liste erfasst noch nicht Aufnahmedokumente bei Parteien, Vermietungen uvm. (Wird ergänzt.)

  14. Pingback:Von Paulus bis Scientology: Ein Buch über Sekten-Macher und neue religiöse Bewegungen – REMID Blog

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