Der neue Amnesty International Report 2012 (PDF) ist vor kurzem erschienen: “Amnesty International beleuchtet in seinem Report die Menschenrechtslage des vergangenen Jahres in 155 Ländern. In 101 Staaten dokumentierte die Organisation Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte sowie in 91 Staaten Einschränkungen der Meinungsfreiheit.” (Pressemitteilung vom 24. Mai). In 35 Länderberichten finden sich Hinweise auf Einschränkung der Religionsfreiheit, elf behandeln sie in einem eigenen Kapitel (ohne die besondere Situation in Nigeria, die ausführlich ebenfalls im entsprechenden Länderbericht behandelt wird). Von den Ländern sind vierzehn christlich dominiert (davon vier orthodox, die übrigen abgesehen von Namibia und Fidschi katholisch), dreizehn muslimisch, zwei buddhistisch und Nepal hinduistisch (ohne China, Nord- und Südkorea, Vietnam und Bosnien-Herzegowina). Unter den Betroffenen finden sich ebenfalls am häufigsten Christen (insbesondere Jehovas Zeugen und Evangelikale), Muslime (insbesondere Ahmadiyya, Ahl-e Haqq, Derwische und Sufis), Buddhisten, Hindus, Bahai und Falun Gong.
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Legend for Worldwide Map of Problems of Religious Freedom and Tolerance: yellow = discriminations of religions, orange = strong restrictions, light red: persecution of religions, dark red: own chapter on problems of religious freedom.
Während in Turkmenistan und Kasachstan religiöse Gruppen strikt kontrolliert werden und sich staatlich registrieren müssen, hebt Ungarn den Religionsstatus einiger Religionsgemeinschaften auf. Betroffen sind die Ungarisch-Methodistische Kirche und einige islamische Gruppen. Russland stuft Jehovas Zeugen und einige islamische Gruppen als extremistisch ein. In Eritrea ist nur Angehörigen der Eritreisch-Orthodoxen Kirche, der Römisch-Katholischen und der lutherischen Kirchen sowie des Islams die Ausübung religiöser Praxis erlaubt. Evangelikales Christentum, Bahai und Sufismus werden im Iran von religiösen Oberhäuptern der hegemonialen Religion als “falscher Glaube” angesehen und verfolgt. Auf den Malediven werden Rufe nach Religionsfreiheit regelmäßig von einflussreichen islamischen Gruppen und der Politik niedergemacht. Im buddhistisch dominierten Laos werden Angehörige christlicher Minderheiten verfolgt, insbesondere bei Weigerung, ihren Glauben zu widerrufen. In Pakistan sind Ahmadis, Christen, Hindus, Schiiten sowie moderatere Sunniten von Übergriffen durch andere islamische Gruppen betroffen, ohne vom Staat entsprechend geschützt zu werden.
Allerdings auch westeuropäische Länder haben in Religionsfreiheit Nachholbedarf (vgl. zudem Religionsfreiheit hat in Deutschland keine Lobby). Im Bericht zu Frankreich findet sich Diskriminierung von ethnischen und religiösen Gruppen, allen voran die Roma. Auch das Gesetz, welches das Tragen von Kleidung, welche das Gesicht verhüllt, verbietet (und gegen die Vollverschleierung z.B. per Burka initiiert wurde), sowie die Vorgabe des Erziehungsministers an SchülerInnen und StudentInnen, keine religiösen Symbole zu tragen, finden Erwähnung (nicht allerdings die Einschränkungen gegenüber als “Sekten” diskriminierten Religionen; erst am 31. Januar diesen Jahres wurde eine Klage des “Tempels der Pyramide” sowie zweier weiterer mit der aumistischen Religion Mandarom verbundener Gemeinschaften – der “Verband der Ritter der goldenen Lotus” und die “evangelische Kirche der Missionare” – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen).
Auch in Belgiens Länderbericht wird das dortige “Anti-Vollverschleierungs-Gesetz” gerügt, welches trotz seiner “neutralen” Formulierung deutlich zeige, dass dieses Frauen islamischen Glaubens anvisiert. Grundsätzlich werden Diskriminierungen wegen des Tragens von Symbolen oder Kleidung, die mit dem Islam assoziiert werden können, vermeldet.
In Italien (dieser Länderbericht enthält ein eigenes Kapitel zur Diskriminierung der Roma) wurde im Parlament ein Gesetz diskutiert, welches die Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen wollte. Die genannte Diskriminierung aufgrund der Religion wird im Bericht nicht näher konkretisiert (vgl. aber Italien und interreligilöse Toleranz).
Schließlich in Spanien – neben diskriminierenden Identitätsüberprüfungen bei Angehörigen ethnischer Minderheiten – legte die katalanische Regierung im September einen Gesetzentwurf zur Neuregelung bezüglich der Einrichtung von religiösen Stätten vor. Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Voraussetzungen für Religionsgemeinschaften zum Bau neuer Stätten zu erschweren. Problematisch war die geringe Verfügbarkeit geeigneter Orte für religiöse Minderheiten wie Muslime und evangelikale Christen.
Kris Wagenseil
Zur Situation in China vgl. man auch den kürzlich erschienenen Jahresbericht des US-Department of Information and International Relation, “2012 Report on International Religious Freedom: China (Includes Tibet, Hong Kong, and Macau)“:
“Das US State Department (amerikanisches Außenministerium) erklärte in seinem neuen Report, daß die Tibeter in Tibet von einer ausgesprochen heftigen religiösen Repression und gesellschaftlichen Diskriminierung betroffen sind. So heißt es in dem am 20. Mai herausgegebenen International Religious Freedom Report 2012, daß die chinesische Regierung in ihrer Beachtung und dem Schutz der Religionsfreiheit sehr nachgelassen habe, wobei gleichzeitig eine erhebliche Zunahme der staatlichen Eingriffe in die religiöse Praxis, besonders in den tibetisch-buddhistischen Klöstern, zu verzeichnen sei. Von den 117 Selbstverbrennungen aus Protest gegen die chinesische Herrschaft ereigneten sich 85 im Jahre 2012. […]” (Übersetzung: Adelheid Dönges, Revision: Angelika Oppenheimer, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Arbeitsgruppe München).
Da Verstöße gegen sogenannte “Anti-Blasphemie-Gesetze” in dieser Zusammenfassung des Amnesty Jahresreports 2012 nicht aufgeführt worden sind, sei auf Brain J. Grims “Laws Penalizing Blasphemy, Apostasy and Defamation of Religion are widespread” (Pew Forum on Religion & Public Life) verwiesen. Danach haben von 198 Staaten 32 (16%) so genannte Anti-Blasphemie-Gesetze und 20 (10%) Gesetze gegen Glaubensabfall, zudem 87 Länder (44%) Gesetze gegen die Diffamierung von Religionen im Allgemeinen bzw. Hassreden gegen die Angehörigen von Glaubensgemeinschaften (zit. n. Christoph Lammers: Verbieten verboten, MIZ 1/13, S. 1).
Vgl. auch Artikel “Religion und Menschenrechte. Im Gespräch mit Amnesty International“.
Man vgl. die Grafik “freedom of religion by country, based on the report Global Restrictions on Religion”, The Pew Forum on Religion & Public Life, December 2009:
Grafik von Dbachmann unter Creative Commons Lizenz CC BY-SA 3.0.
Legend: light yellow (helles Gelb): low restrictions (geringe Einschränkungen), dark yellow (dunkles Gelb): moderate restrictions (mäßige Einschränkungen), orange: high restrictions (hohe Einschränkungen), red (rot): very high restrictions (sehr hohe Einschränkungen).
Neu erschienen ist ein Bericht zur Religionsfreiheit nicht nur von Christen im Auftrag von Deutscher Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Deutschlands. Dazu heißt es in der Süddeutschen:
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