Auch wenn die neuen Zahlen des Zensus 2011 wenig helfen, unsere Religionsstatistik zu verbessern (siehe dort für entsprechende Angaben zum Christentum), zeigen sie, dass es 37% Menschen in Deutschland gibt, die keiner christlichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (100% – 30,8% kath. – 30,3% ev. – 1,9% weitere [66,8 % Christen überhaupt – 30,8% – 30,3% – 3,8% Christen nur nach freiwilliger Angabe aus Pressemitteilung]). Wie wichtig Religionsfreiheit für eine pluralistische Gesellschaft ist (3% bzw. 2,4 Mio. gaben freiwillig an, eine andere Religion oder Weltanschauung als die abgefragten Weltreligionen zu haben*) , zeigt sich nicht nur an dem Umstand, dass eine Volkszählung – in den 1980ern noch sehr viel schärfer Gegenstand der Kritik als Beschneidung von bürgerlichen Grundrechten – ausgerechnet in diesem Gebiet um eine freiwillige zusätzliche Angabe bittet. Religionsfreiheit ist nicht nur irgendein Menschenrecht unter vielen.

Mit diesem Fragebogen (Muster des Statistischen Bundesamtes, Fragen zur Religion) arbeitete der Zensus 2011. Ein Klick auf das Bild führt zur Übersicht der Formulare auf zensus2011.de.
Sicherlich ist es bezeichnend, dass bei der freiwilligen Angabe zwar auch Christentum, Judentum, Buddhismus, Hinduismus, Sonstige oder keine auswählbar war, aber als Muslime hätte man wählen müssen zwischen sunnitischem, schiitischen und alevitischen Islam. Die Differenzierung macht die Angelegenheit verräterisch. Rund 14 Millionen Menschen machten keine Angabe und verweigerten sich dem Census*. In anderen Ländern führten ähnliche Zählungen zu einem Hype des “Jedismus”, also einer dem Star-Wars-Universum nachempfundenen Religion der Jedi-Ritter, auch als ein Protest gegenüber solchen Census-Instrumenten (vgl. Artikel “Wie steht’s mit der Offenheit für Religionen in Großbritannien? – Die Baroness, der Papst, die Jedi-Ritter und die Medien“).
Warum entzündet sich an der Religion und Weltanschauung ein solcher Protest? Oder warum ist sie wichtig (ihre Abfrage war in der EU-Richtlinie für Census-Instrumente nicht vorgeschrieben)? Warum ist andersherum Religionsfreiheit wichtig? Als negative WIE als positive Religionsfreiheit?
Wenn man aktuell nach Religionsfreiheit sucht, finden sich diverse Medienteilnehmer, die darunter Unterschiedliches verstehen. Für manche (wie z.B. die “Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit”, abhängig von den Siebenten-Tags-Adventisten) geht es insbesondere um Christenverfolgung. Entsprechend sprachen christliche Nachrichtenagenturen unterschiedlicher Herkunft insbesondere über Verfolgungen durch den Islam, als der neue Amnesty International Report 2012 erschien. Tatsächlich haben sogar die christlich dominierten Länder einen knappen Vorsprung gegenüber den islamisch dominierten, was Verletzungen des Menschenrechts Religionsfreiheit betrifft (wir berichteten).
Andere bedienen zwar das Schlagwort Religionsfreiheit, allerdings ihnen geht es eher um ein Zurückdrängen der Religion(en) aus dem öffentlichen Raum. Sicherlich geht es also auch um das Recht, frei von Religionen sein zu dürfen. Es geht darum, Laizismus zu wagen. Viele missdeuten diese Freiheit allerdings als etwas, das zur Einschränkung von Religionsgemeinschaften eingesetzt werden kann – bis zur Aufgabe deren Existenzrechtes. Der krasseste Fall sind sicher die hier ebenfalls stark vertretenen Webangebote der NPD und islamophober Hassseiten wie Politcally Incorrect. Dabei wären bei vielen z.B. säkularen Interessen bezüglich Religionsfreiheit diese Forderungen auch so formulierbar, dass sie nicht nur auf die Benachteiligung von Atheisten in einem Fall hinweisen: In den meisten Fällen sind Andersgläubige ebenfalls betroffen.
Gerade die freiheitliche Lage von Andersgläubigen ist ein wichtiger Garant für die Freiheitlichkeit eines Staates (vgl. Zitate im Artikel Religionsfreiheit hat in Deutschland keine Lobby). Religionsfreiheit ist eng verwoben mit anderen Grundrechten wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Freiheit der Künste. Ihr sind bereits enge Grenzen gesetzt, die Religionsfreiheit kann kein Unrecht legitimieren. Zugleich repräsentiert der Andersgläubige die Minderheit schlechthin. Damit wird die Minderheit zur Waagschale, an der sich die anderen Freiheiten messen lassen. Gerade in Zeiten, wo Medien bereits Titel formulieren wie “In Frankfurt/Main hat sich am 1. Juni einmal mehr gezeigt, wie in Zeiten der Krise die bürgerlichen Rechte abgebaut werden” (Telepolis), “Warum geht die Polizei so hart gegen Blockupy vor? Polizisten feuern Unmengen Pfefferspray in die Menge” (Bildzeitung), sollte den Minderheiten die Aufmerksamkeit gelten, denn es sind ihre Rechte, welche in einem möglichen Abbau demokratischer Freiheit zuerst betroffen sind.
So wie die Religionsfrage im Zensus auch sicherheitspolitisch gedeutet werden kann – und mit Schweigen von vielen beantwortet wurde, fängt das Ende der Freiheiten mit einem Schweigen an. Versammlungs- und Pressefreiheit sind nicht nur formale Rechtsgüter, sondern bedürfen auch Strukturen, die eine gleichberechtigte Wahrnehmung dieser Rechte erlauben. Bereits die einseitige (oft diskriminierende) Beachtung mancher Religionen (gerade neuerer) durch beispielsweise Meldungen in Presseagenturen beschneidet Religionsfreiheit (aber auch Pressefreiheit). Und eine Presse in der Krise kann in die Versuchung geraten, die Leitidee der Pressefreiheit immer weiter auszuhöhlen:
“2012 hat die Zeitungsbranche das dunkelste Jahr ihrer Nachkriegsgeschichte erlebt, die Zahl der erwerbslosen Journalisten ist in den vergangenen zwölf Monaten sechs Mal schneller gestiegen als die der Erwerbslosen insgesamt. Zeitungen schließen, die Konzentration nimmt zu, die Vielfalt weiter ab: Fast die Hälfte der Bevölkerung hat daheim im Ort nur eine Zeitung – also keine Auswahl.” (Kolumne von Tom Strohschneider, neues deutschland, 1./2. Juni 2013).
Die Freiheit der Religion und des Gewissens hat dabei zugleich einen verfassungsmäßig entscheidenden Rang. Sie war Grundlage der Möglichkeit zur Kriegsdienstverweigerung. Sie gibt dem Gesellschaftsvertrag des Staates also zugleich eine Ausnahmeregelung bei – oder theoretisch sogar mehr: einen Grund zu seiner Aufkündigung. Nie wieder sollte eine terroristische Diktatur wie das Dritte Reich eine ehemals demokratische Verfassung wie diejenige der Weimarer Republik aushöhlen dürfen. Die Freiheit des Gewissens und der Religion erlaubt eine basale Verweigerung, deren Stärke es gerade sein kann, ohne die Notwendigkeit einer umfassenden Begründung auszukommen. Selbst wenn ein “rationaler” Diskurs scheinbar keine andere sinnvolle Handlung offenlässt, es muss die Möglichkeit bleiben, aus der Freiheit des Gewissens und der Religion heraus, diese Handlung abzulehnen.
Kris Wagenseil
* REMID dankt externen Hinweisen.
Man vgl. auch “Religion und Menschenrechte. Im Gespräch mit Amnesty International”.
Der Artikel und Ihre Webseite gefallen mir. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg damit. Vor einem Jahr habe ich die Freidenker Galerie gegründet. Es würde mich freuen, wenn Sie auch bei mir mal reischauen.
Schöne Grüsse aus München
Rainer Ostendorf
http://www.freidenker-galerie.de
Eine Anfrage an das Statistische Bundesamt ergab folgende genauere Aufschlüsselung der Religionsdaten:
Allerdings finden sich ansonsten (und so auch im Artikel zitiert) die Prozentangaben 30,8% und 30,3% für die beiden großen Kirchen (https://ergebnisse.zensus2011.de/#StaticContent:00,BEV_1_4_2_7,m,table).
Die Rückfrage “Wie erklärt sich der Unterschied?” beantwortete das Statistische Bundesamt wie folgt: