Im letzten Jahr fügte REMID in sein Web-Angebot eine Übersichtsseite Materialien zum Thema: Religionsfreiheit ein. Sie verweist auf eigene Artikel und Interviews. Außerdem liefert sie einen sortierten Überblick auf diejenigen Akteure, welche sich einer entsprechenden Menschenrechtsarbeit widmen – darunter das Forum Religionsfreiheit Europa (FOREF). Seine Arbeit hat einen besonderen Fokus auf die Diskriminierung neuer religiöser Bewegungen, es ist aber konfessionell unabhängig. Die Vereinsgründung erfolgte durch ein Mitglied einer religiösen Minderheit und einen Juristen mit Schwerpunkt Verfassungsrecht 2005. Auch REMID versucht seit 1989 auf die in der Enquête-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” 1998 gipfelnde Sektendebatte deeskalierend und versachlichend einzuwirken, auf Vorurteile hinzuweisen und zudem Ergebnisse religionswissenschaftlicher Forschung diesen entgegenzustellen. Es entspricht nicht einer offenen Gesellschaft Neureligionen (oder heute den Islam) unter Generalverdacht zu stellen, sie zu pathologisieren oder wie in Frankreich mittels Sondergesetzgebung und unscharfer Rechtsbegriffe (“mentale Manipulation”) zu gängeln. Für eine gleichberechtigte Teilhabe an Menschenrechten, insbesondere Religionsfreiheit, setzt sich FOREF ein. Unter den aktiven Mitgliedern sind Angehörige “staatlich anerkannter und nicht anerkannter” Religionsgemeinschaften sowie Atheisten und Agnostiker. Für REMID nahm sich der aktuelle Präsident Dr. Aaron Rhodes Zeit, ein paar Fragen zu beantworten.
Sie verfassen öfters Beiträge für “Die Zeit” (z. B. hier und hier), haben einen eigenen Think Tank aufgebaut und waren jahrelang für die International Helsinki Federation zuständig. Doch kommen wir zum Forum Religionsfreiheit Europa. FOREF hat “Religionsfreiheit” im Namen und damit ist ein Schwerpunkt in der Menschenrechtsarbeit gesetzt. Wie würden Sie FOREF innerhalb des Feldes der humanitären NGOs positionieren?
FOREF ist eine unabhängige, säkulare Menschenrechtsorganisation, die sich besonders für Religionsfreiheit einsetzt. Das internationale Recht ist der Maßstab, an dem wir Staaten und internationale Organisationen messen. Zum Programm von FOREF gehört es, die Menschenrechtslage zu beobachten und zu dokumentieren, die Menschenrechte von Opfern zu verteidigen, und ganz allgemein Religionsfreiheit zu propagieren.
Welche Entwicklungen hat es in der Geschichte von FOREF gegeben? Welche besonderen Fälle von Verletzungen von Religionsfreiheit, in welchen Sie aktiv wurden?
Der Impuls, der zur Entstehung von FOREF führte, war die diskriminierende Behandlung mehrerer religiöser Gemeinschaften durch die österreichische Regierung, die sich in zahlreichen öffentlich finanzierten Institutionen zur „Sekten-Beobachtung“ manifestierte. Wenn von staatlicher Seite diskriminierende Informationen über religiöse Gruppierungen verbreitet werden, verstößt das gegen internationales Recht. Auch in öffentlichen Schulen und den Medien wurden religiöse Minderheiten in diskriminierender Weise dargestellt und verunglimpft. Das war die Lage in Österreich und FOREF trug maßgeblich zu einer Verbesserung bei.
Die Anfänge von FOREF gehen bis zum Jahr 1998 zurück: In diesem Jahr verabschiedete die österreichische Regierung das diskriminierende Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekG) und das umstrittene Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (kurz: „Bundesstelle für Sektenfragen“), die die Rechte religiöser Minderheiten stark beschneiden. Daraufhin lancierte der als freie Journalist tätige Peter Zöhrer eine Kampagne über das Internet und mit einigen weiteren Kollegen wurde eine Website mit dem Domainnamen „www.religionsfreiheit.at“ in das Netz gestellt. Das Menschenrechtsprojekt nannte sich „Forum für Religionsfreiheit“ (FOREF), das im Grunde ein bunt gemischtes Ad-hoc Komitee von einigen Aktivisten und Juristen war. Laut Zöhrer wurde FOREF aufgrund der damaligen Brisanz des Themas Religionsfreiheit schnell bekannt: Innerhalb von sechs Wochen machten die Artikel nationale Schlagzeilen. Nach zwei bis drei Jahren lagen die Zugriffsquoten auf religionsfreiheit.at weit über dem regulären Durchschnitt der Internet-Zugriffe auf zivilgesellschaftliche Initiativen.
In mehreren Fällen von religiöser Diskriminierung konnte FOREF effizient reagieren: Im Jahr 2000 produzierten sogenannte Sektenexperten aus der Steiermark eine Wanderausstellung mit 28 Postern zum Zweck einer „Sektenaufklärung“ an öffentlichen Schulen. Betroffene Familien wandten sich an FOREF um Hilfe. Nachdem FOREF intervenierte wurde das Projekt innerhalb weniger Monate auf Eis gelegt.
Ein weiterer wichtiger Erfolg war die Kampagne gegen die Linzer „Sekten CD-ROM“. Im Jahr 2002, als das Familienreferat der oberösterreichischen Landesregierung gemeinsam mit der Linzer Diözese eine CD-ROM für Schulen zum Zwecke der „Sektenaufklärung“ publizierte. Darin wurden nicht weniger als 350 religiöse Gruppen diskriminierend dargestellt. Sogar Evangelikale Christen, Mormonen, Zeugen Jehovahs, etc. wurden angegriffen. Einige Pastoren aus den Freikirchen wandten sich an FOREF mit der Bitte, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen. Nach einer einjährigen Untersuchung wurde das sechzigseitige Gutachten vom Verfassungsjuristen Prof. Christian Brünner, dem früheren Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Rektor der Universität Graz, in einer Pressekonferenz in Linz vorgestellt. Vertreter der betroffenen Gruppen und der wichtigsten Medien waren anwesend. Innerhalb von zwei Wochen begannen Gespräche mit der Landesregierung, die bis dahin jede Kommunikation mit Betroffenen verweigerte. Kurz darauf wurde die Verteilung der CD-ROM gestoppt und auch vom Intranet der oberösterreichischen Schulen entfernt. Diese Errungenschaft machte sogar in Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen Schlagzeilen.
Prof. Brünner war vom Resultat der Kampagne sehr erfreut und stellte sich als Berater von FOREF zur Verfügung. Im Jahr 2005 schlug Prof. Brünner vor, einen offiziellen Verein nach österreichischem Recht zu gründen und im Dezember desselben Jahres wurde das „Forum für Religionsfreiheit – Europa“ mit Prof. Brünner als Präsidenten in Wien gegründet. Zöhrer diente als Generalsekretär und leitender Redakteur des Vereins. Mit Prof. Brünner öffneten sich dann viele Türen zu diversen europäischen Juristen. So mutierte das „Guerilla-Projekt“ zu einem seriösen Menschenrechtsverein.
Schritt für Schritt hat FOREF seinen Handlungsbereich erweitert, um ein breites Spektrum von Fällen von Diskriminierung und Verfolgung in Europa und anderen Regionen aufzugreifen. Zum Beispiel haben wir letztes Jahr eine entscheidende Rolle dabei gespielt, eine Resolution des Europarates zu verhindern [Nr. 1992 (2014); Anm. Red.], die Neue Religiöse Bewegungen massiv stigmatisiert hätte; wir haben Berichte an den UN-Menschenrechtsausschuss und die OSCE geschickt über Probleme in Österreich und Ungarn; wir haben das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das „Burkaverbot“ in Frankreich mit einer äußerst vagen Begründung billigte, kritisiert; wir haben die UNO aufgefordert, auf radikale Apostasie- und Blasphemiegesetze in islamischen Ländern zu reagieren; und wir haben versucht die deutschen Behörden anlässlich der öffentlichen Kontroverse um den Bau einer Moschee in München und des umstrittenen Vorgehens der Beamten im Fall der urchristlichen Gemeinschaft der „Zwölf Stämme“ in Bayern [Anm. Red.: FOREF: “Antisekten-Aktivismus oder Religionssoziologie“, REMID: “Überall ‘Sekten’? – Religionsbezogene Diskriminierung (nicht nur) in öffentlich-rechtlichen Medienanstalten”] an ihre Verpflichtung bezüglich internationaler Menschenrechte zu erinnern. Dass die bayerischen Behörden im zuletzt genannten Fall lieber mit einer nordrheinwestfälischen „Sektenexpertin“, einer französischen GONGO und der österreichischen „Bundesstelle für Sektenfragen“ kooperieren, anstatt lokale Soziologen, Religionswissenschaftler und ausgebildete Mediatoren zu konsultieren, zeigt das Ausmaß der Problematik. Zudem haben wir uns kritisch mit dem Entwurf der österreichischen Bundesregierung für ein neues Islamgesetz auseinandergesetzt.

Die Resolution 1992 (2014) wurde schließlich in einer stark modifizierten Fassung angenommen, nachdem Proteste unter der Beteiligung FOREFs den ursprünglichen Vorschlag als “Rezept für Diskriminierung und Intoleranz” und “als Deckmantel […], um willkürlich in das religiöse Leben einzugreifen” kritisierten. Die finale Version spricht zwar noch von “Sekten” und deren “Exzessen”, vor denen es Minderjährige zu schützen gilt, erhält aber zugleich einen neuen Schlussabschnitt, welcher anmahnt, “that no distinction is made between traditional religions and non-traditional religious movements, new religious movements or sects”. Was erstmal nach der Logik eines zen-buddhistischen Koans oder Dadaismus klingt, deutet auf ein weiterhin bestehendes krasses Gefälle in der Betrachtung und Beurteilung unvertrauter Erscheinungen auf dem religiösen (und “quasi-religiösen”) Gebiet. Klicken Sie zur Vergrößerung auf den Screenshot.
Wie ist FOREF aktuell zusammengesetzt?
FOREF ist ein unter österreichischem und europäischem Recht eingetragener Verein. Er hat einen Vorstand, der für die allgemeine Aufsicht zuständig ist, und er führt seine Arbeit in Absprache mit einem wissenschaftlichen Gremium und einem interreligiösen Rat durch. Der Geschäftsführer Peter Zöhrer ist gemeinsam mit mehreren Mitarbeitern für den täglichen Betrieb zuständig.
Kann man sagen, dass FOREF sich auch besonders um die Rechte neuer religiöser Bewegungen kümmert? Was sind Ihre Beobachtungen auf diesem Gebiet?
In Europa zeigen sich Verletzungen der Religionsfreiheit tatsächlich häufig an diskriminierenden Gesetzen und Praktiken gegenüber Neuen Religiösen Bewegungen und religiösen Minderheitsgruppierungen. Uns beunruhigt aber auch die Diskriminierung von Muslimen, der zunehmende Antisemitismus, die Benachteiligung von Konfessionslosen sowie die weit verbreitete und gewalttätige Verfolgung von Christen in vielen Ländern des Nahen Ostens.
Sie listen auf Ihrer Webseite auch sogenannte “Anti-Kult-Lobbies”. Um wen geht es da und was sind deren Ziele?
Mehrere europäische Staaten lassen sich stark von bestimmten Gruppen – hauptsächlich FECRIS – beeinflussen, die oft falsche oder stark verzerrte Informationen über Neue Religiöse Bewegungen verbreiten und sie mit den pejorativen Begriffen „Kulte“ und „Sekten“ stigmatisieren. Ich möchte hier nicht über ihre Absichten und Ziele spekulieren. Aber es ist notwendig die Desinformation dieser Organisationen beim Namen zu nennen, wenn sie internationale Debatten und den öffentlichen Raum beeinträchtigen.
In Bezug auf Österreich geht es in den Medien aktuell um ein sogenanntes “Islamgesetz”. Was hat es damit auf sich und wie ist es aus Perspektive der Religionsfreiheit zu beurteilen?
Wie auch andere Länder ist Österreich von islamischem Extremismus betroffen. Aber das neue Islamgesetz stigmatisiert in pauschaler Weise muslimische Gruppen in Österreich, insbesondere durch das Verbot der Auslandsfinanzierung. Die Absicht der Regierung war die seit 1912 bestehende Regelung zu reformieren und mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten. Leider besteht mit der neuen Fassung die Gefahr, dass friedliche muslimische Gruppierungen von der Politik und dem öffentlichen Diskurs entfremdet werden. Diese kritisieren, dass das aktuelle Islamgesetz generelles Misstrauen gegenüber der muslimischen Bevölkerung schürt.
Anstatt das komplexe österreichische Religionsrecht zu vereinheitlichen und ein gleiches Gesetz für alle Religionsgemeinschaften einzuführen, möchte man Sonderregelungen schaffen, um den Islam zu „domestizieren“. Das ist mit einem Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und einer freien und pluralistischen Gesellschaft nicht vereinbar (vgl. Hearing im österreichischen Parlament, Bürgerinitiative „Nein zum Entwruf des neuen Islamgesetzes – für die Gleichheit aller BürgerInnen Österreichs“, BBC: Austria passes controversial reforms to 1912 Islam law, Die Presse: “Islamgesetz wirft Östereich 100 Jahre zurück”).

FOREF hat ein deutsch- und ein englischsprachiges Angebot. Der abgebildete Artikel beschäftigt sich mit einem Report des Pew Research Center über Diskriminierung von religiösen Minderheiten in Europa (Feb. 2015). Demnach schneidet Europa im Vergleich mit dem Rest der Welt schlecht ab. Insgesamt hat Europa bei staatlichen Restriktionen wie sozialen Diskriminierungen im religiösen Feld allerdings eine relativ gute Bewertung: “Although Europe’s median score on the Social Hostilities Index declined slightly, from 2.7 in 2012 to 2.3 in 2013, it remained well above the global median (1.6), and many acts of hostility in the region were directed at religious minorities.”
FOREF nimmt auch zur Situation der Religionsfreiheit global Stellung. Manche andere Organisationen, die sich um Religionsfreiheit kümmern, legen einen Schwerpunkt auf das Thema Christenverfolgung. Inwiefern kann FOREF deren Perspektiven bezüglich der Situation in spezifischen Ländern ergänzen? Hätten Sie da vielleicht ein, zwei Beispiele?
FOREF hat keine Präsenz vor Ort, um z. B. in China, Pakistan, Syrien, Ägypten oder anderen Ländern, in denen die Verfolgung von Christen hauptsächlich stattfindet, Menschenrechtsverletzungen zu beobachten und zu dokumentieren. Trotz dieser Einschränkung, veröffentlichen wir Berichte zu diesem Thema, die sich auf glaubwürdige Quellen stützen, und bemühen uns, das Bewusstsein für dieses Thema auf internationaler Ebene zu erhöhen und Druck auszuüben. In manchen Fällen, wie z. B. der Verfolgung von Mitgliedern einer christlichen Minderheitsgruppierung in Japan, waren FOREF zusammen mit der NGO „Human Rights Without Frontiers“ die einzigen Organisationen, die reagiert haben.
FOREF beschränkt sich (wie erwähnt), nicht auf Religionsfreiheit in seiner Menschenrechtsarbeit. Beziehen sich die für Ihre Arbeit relevanten Rechte aufeinander? Gibt es da auch Konflikte?
Die meisten Konflikte zwischen Menschenrechten ergeben sich dann, wenn Menschenrechte zu breit ausgelegt werden. Heute wird häufig von einem Konflikt zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit gesprochen. Diese Sicht der Dinge ist oft übertrieben und gründet sich hauptsächlich auf Bemühungen von Mitgliedsstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die den Islam vor Kritik schützen wollen, indem die Kritik kurzerhand verboten werden soll. Diese Bemühungen manifestierten sich zunächst in mehreren Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates gegen die sogenannte „Diffamierung von Religion“. Mittlerweile verstärken sich eher die Bemühungen, Gesetze durchzusetzen, die Hate Speech („Volksverhetzung“ oder „Hasssprache“) verbieten.
Ich denke, dass keine religiöse Gruppe vor Kritik oder Spott geschützt werden sollte. Die Meinungsfreiheit ist ein wesentliches Merkmal der demokratischen Gesellschaft, und eine friedliche, pluralistische Umgebung ist notwendig, damit auch religiöse Minderheiten frei leben können. Die Konzepte von Meinungs- und Religionsfreiheit entstanden während der Aufklärung und sie ergänzen sich gegenseitig. Wir müssen achtgeben, dass die Gedanken- und Meinungsfreiheit nicht willkürlich bzw. aus politischen Motiven unterdrückt wird.
Gibt es aus der Perspektive von FOREF ein Land, das besonders gut darin ist, Religionsfreiheit zu garantieren?
Im Allgemeinen ist es keine gute Sache, Länder miteinander zu vergleichen, insbesondere wenn das eigene Heimatland (in meinem Fall die USA) über einen guten Ruf verfügt, was Religionsfreiheit anbelangt. Religions- und Glaubensfreiheit gehören zu den zentralen Prinzipien der USA und zählen zu den wichtigsten Säulen der starken amerikanischen Zivilgesellschaft. Zum Beispiel werden die USA häufig für ihre ausgezeichneten Universitäten genannt. Interessanterweise entstanden viele der besten US-Universitäten als theologische Seminare, um Geistliche in einer Vielfalt von religiösen Traditionen auszubilden.
Wie sollte das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften gestaltet sein?
Jedes Land mit einer Staatskirche bzw. Staatsreligion hat ein intrinsisches Problem mit Religionsfreiheit und dem Prinzip der staatlichen Neutralität [Anm. Red.: Man vgl. aber folgenden Beitrag von Human Rights Without Frontiers über die Situation in Norwegen]. Gleichzeitig haben aber auch Länder wie Frankreich, die eine laizistische Politik verfolgen, gegen die Rechte von Mitgliedern religiöser Minderheiten verstoßen. Der Staat muss neutral bleiben und den Schutz der bürgerlichen Freiheiten als seine Aufgabe betrachten.
Danke für das Interview.
Das Interview führte Kris Wagenseil.