Ritueller Missbrauch im Satanismus? Rezension zum Fachbuch „Das trügerische Gedächtnis“ von Julia Shaw

Mit freundlicher Genehmigung der Beratungs- und Informationsstelle “Sekten-Info NRW” dürfen wir von REMID an dieser Stelle die Rezension von Bianca Liebrand wiederabdrucken. Es geht um “Das trügerische Gedächtnis” von Julia Shaw (Carl Hanser Verlag: München, 2016). Hintergrund sind “Empfehlungen an Politik und Gesellschaft” eines Fachkreises “Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen”, die dem Bundesfamilienministerium im April 2018 vorgelegt wurden. Das gelingt, indem behauptet wird, es gebe eine Art Kontinuum von organisiertem Verbrechen “mit kommerzieller sexueller Ausbeutung (Zwangsprostitution, Handel mit Kindern, Kinder-/Gewaltpornografie)”, in welchem schließlich eine “Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt” hinzukommen könne, dann “als rituelle Gewaltstruktur bezeichnet” (siehe Beitrag im Deutschlandfunk vom 27. Mai). Tatsächlich gibt es keinerlei polizeiliche Erkenntnisse über satanische Ritualmorde, es handelt sich vielmehr um eine (oft christlich motivierte) Verschwörungsmythe, selbst im sonst seriösen Deutschlandfunk wird unkritisch wiedergegeben, “[d]urch Drohung oder Manipulation verhindern die Täter, die zu allen Teilen der Gesellschaft gehören, dass die Betroffenen zur Polizei gehen”. Im religionswissenschaftlichen Diskurs hat sich der Begriff “satanic panic” etabliert für diese Art der “rekonstruierten” Aussteigerberichte. Auch der Jahresbericht 2017 der Beratungsstelle nennt “die Schilderungen von drei Klientinnen, die berichtet haben, dass sie sich nicht daran erinnern konnten, je in ihrem Leben mit Satanismus in Berührung gekommen zu sein. Aber verschiedene Therapeutinnen hätten versucht, genau dies ihnen einzureden und dadurch enorme Ängste bis hin zu Selbstmordgedanken bei ihnen ausgelöst” (S. 19).

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Religionsparodien – konstitutives Element einer entwicklungsoffenen Religionsfreiheit?

Der Titel meines Vortrages in Jena wurde mir vorgegeben: “Religionsparodien – wie damit umgehen?”. Man spricht auch von “Spaßreligionen”, angedacht ist eine vorgebliche religiöse Verehrung von fliegenden Spaghetti-Monstern oder rosaroten Einhörnern zum Zweck der Parodie von Religionen. Gerade eine Religionswissenschaft, welche essenzialistische Bestimmungen “der Religion” nach ihrem angedachten “Wesen” hinter sich gelassen hat und mit einem erweiterten Religionsbegriff arbeitet, steht vor dem Problem, formal diese Parodiereligionen wie eine neue religiöse Bewegung einstufen zu müssen. Allerdings zielt dann die Frage nach dem Umgang darauf ab, sie in irgendeiner Form auszuschließen. Ich will im Folgenden zeigen, wie folgenschwer problematisch das wäre. Es wird darauf hinauslaufen, dass Religionsparodien für Religionswissenschaftler*innen sogar von systematischem Interesse sein könnten.

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Der #MuslimBan für Millionen muslimischer Frauen in Europa

Folgender Gastbeitrag stammt von Fabian Goldmann, Journalist und Islamwissenschaftler, Autor des Blogs “Schantall und die Scharia” über “Islamophobie in Deutschland und überall sonst”. Ursprünglich erschien er auf den Seiten des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie der Heinrich-Böll-Stiftung am 03. Februar. Mit Erlaubnis des Autoren erfolgt hier ein Wiederabdruck seines “feministischen Zwischenrufes”.

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Islamkritik und Rassismus. Ein Briefwechsel über einen Essay von Ahmad Mansour


In der linksliberalen Taz veröffentlichte Ahmad Mansour am 9. Juli 2016 einen Essay “Linke und Muslime – Wir sind nicht eure Kuscheltiere”, mit dem Untertitel: “Das linksliberale Spektrum tut sich schwer mit kritischen Muslimen. Es erklärt sich zum Beschützer konservativer Muslime und macht sie so zu Opfern”. Folgende Diskussion von Kris Wagenseil (REMID) und Verena Maske, Religionswissenschaftlerin mit Schwerpunkt islamische Gegenwartskultur (Universität Marburg), ging von diesem Essay aus.

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Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: “Man fühlt sich anerkannt”

Schon vor einiger Zeit interviewten wir Dr. Georg Neureither zu Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive und brachten von Dr. Arno Schilberg Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen. Um das Anliegen “Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen” ging es im Interview mit Sven Speer vom Offenen Forum Religionspolitik. Dr. Jost.-B. Schrooten hat über “Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: Die gleichheitsrechtliche Behandlung von Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen des Grundgesetzes, der EMRK und der EU-Grundrechte-Charta unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisationsformen” an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster promoviert. Der Klappentext verspricht “eine Antwort auf die durch zunehmende religiose Vielfalt immer dringlicher werdenden Fragen der gerechten Behandlung der Religionsgemeinschaften”. Für REMID genügend Gründe einmal nachzufragen.

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Religionswissenschaft & Gender Studies: Selbstbestimmungsrechte und Theorie

Dieser Essay ist vielfach motiviert: Die neue Meta-Diskussion, die Prof. Christoph Kleine kürzlich eröffnete, gehört dazu (auf dieses Interview werden alsbald weitere folgen); Überlegungen zum Thema Religion und Journalismus; das zuletzt erschienene Interview mit Dr. Dana Fennert, insofern dort neben islamischem Feminismus über eine global und interreligiös vernetzte Pro-Familie-Bewegung berichtet wurde; und schließlich eine Art Kampagne der lokalen Marburger Presse über einen Vortrag, der teilweise wegen Ausladung des Referenten und teilweise wegen Absage durch den Referenten gar nicht stattfinden wird. Was diese unterschiedlichen Dinge miteinander zu tun haben könnten, möchte ich im Folgenden eruieren. Damit aber die Stoßrichtung unmittelbar klar wird: Die Gender Studies liefern so etwas wie das theoretische Rüstzeug für gesellschaftlich-politische Akteur_innen, welche das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärken wollen; die Religionswissenschaft könnte eine ähnliche Rolle in ihrem Feld von Religion, Spiritualität, Weltanschauung übernehmen. Dann ginge es um religiöse und weltanschauliche Selbstbestimmung. Die angedeutete Theorie- und Methoden-Diskussion hängt damit aber zusammen, denn die Analogüberlegung mit den Gender Studies zu Ende zu denken bedeutet, entsprechend den sexuellen Minderheiten gerade auch die Belange der religiösen und weltanschaulichen Minderheiten ernstzunehmen. Das hat theoretische Konsequenzen. Das wäre auch eine normative Entscheidung.

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Konfessioneller Religionsunterricht unter Druck – Eine Chance für ein Alternativfach?

Der Fachverband Werte und Normen in Niedersachsen e.V. “verfolgt den allgemeinen Zweck, philosophische, gesellschaftswissenschaftliche und religionskundliche Bildung zu fördern, die auf den Wertmaßstäben und Normen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland basiert” (Satzung, Version von 1995). In der Ausgabe 2/2015 erörtert Prof. Dr. Dr. Peter Antes die Frage, inwiefern die dargelegte These, dass das Modell des konfessionellen Religionsunterrichtes “unter Druck” sei, eine “Chance für ein Alternativfach” bedeute. Der Autor ist emeritierter Professor der Religionswissenschaft (Hannover), wissenschaftlicher Beirat von REMID und hat den Eröffnungsvortrag auf unserer 25-Jahre-Jubiläumstagung 2014 mit dem Thema “Religionsfreiheit” gehalten (vgl. Die Sache mit der Religionsfreiheit. 25 Jahre REMID: Bericht zur Jubiläumstagung). Zum Thema Religionsunterricht hat REMID 2006 in Marburg die Tagung “Religionen in der Schule” veranstaltet, die verschiedenen Realisierungen von Religionsunterrichtsmodellen in den Bundesländern Deutschlands zusammengestellt (Stand 2011) und zuletzt Christina Wöstemeyer für eine von den “Säkularen Grünen” organisierte Diskussionsrunde “Religionsunterricht vs. Religionskundeunterricht: Gehört konfessioneller Unterricht an die Schule?” vermittelt (Mai 2015). Lesen Sie nun den Artikel von Peter Antes als Gastbeitrag im REMID-Blog – mit freundlicher Genehmigung des Autoren und des Fachverbandes Werte und Normen in Niedersachsen.

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Der Halbmond im Reich der Sonne: Muslimische Minderheiten und Religionsfreiheit in China und Vietnam

Muslime als religiöse Minderheit – das gibt es nicht nur in Europa, sondern z.B. auch in China und Vietnam. Einerseits bestehen in diesen asiatischen Ländern schon über einen weitaus längeren Zeitraum muslimische Minderheiten, andererseits ist der Umgang dieser Länder mit religiöser Vielfalt nicht mit demjenigen Europas gleichzusetzen (vgl. auch das Interview Mudangs, Weon-Buddhismus und Hananim – religiöser Pluralismus in Südkorea). REMID interviewte Yasmin Koppen (Sinologie Tübingen) über Transformationen chinesischer Tempel, muslimische Minderheiten, den Fall der Falun Gong, Burka- und Vollbartverbote sowie die Situation in Vietnam (vgl. die von ihr mit vorbereitete Ausstellung “Aus dem Land des aufsteigenden Drachen. Schätze der Archäologie und Kultur Vietnams” 2016/17).

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FOREF: “Religionsfreiheit und Gleichbehandlung notwendig für eine friedliche, pluralistische Gesellschaft”

Im letzten Jahr fügte REMID in sein Web-Angebot eine Übersichtsseite Materialien zum Thema: Religionsfreiheit ein. Sie verweist auf eigene Artikel und Interviews. Außerdem liefert sie einen sortierten Überblick auf diejenigen Akteure, welche sich einer entsprechenden Menschenrechtsarbeit widmen – darunter das Forum Religionsfreiheit Europa (FOREF). Seine Arbeit hat einen besonderen Fokus auf die Diskriminierung neuer religiöser Bewegungen, es ist aber konfessionell unabhängig. Die Vereinsgründung erfolgte durch ein Mitglied einer religiösen Minderheit und einen Juristen mit Schwerpunkt Verfassungsrecht 2005. Auch REMID versucht seit 1989 auf die in der Enquête-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” 1998 gipfelnde Sektendebatte deeskalierend und versachlichend einzuwirken, auf Vorurteile hinzuweisen und zudem Ergebnisse religionswissenschaftlicher Forschung diesen entgegenzustellen. Es entspricht nicht einer offenen Gesellschaft Neureligionen (oder heute den Islam) unter Generalverdacht zu stellen, sie zu pathologisieren oder wie in Frankreich mittels Sondergesetzgebung und unscharfer Rechtsbegriffe (“mentale Manipulation”) zu gängeln. Für eine gleichberechtigte Teilhabe an Menschenrechten, insbesondere Religionsfreiheit, setzt sich FOREF ein. Unter den aktiven Mitgliedern sind Angehörige “staatlich anerkannter und nicht anerkannter” Religionsgemeinschaften sowie Atheisten und Agnostiker. Für REMID nahm sich der aktuelle Präsident Dr. Aaron Rhodes Zeit, ein paar Fragen zu beantworten.

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