Das kategorische Dilemma des Konservativen
In Zedlers Universal-Lexicon findet man 1740 nur den juristischen Fachterminus des Erbrechtes (Band 26, Sp. 133f.) pactum conservativum (Anerkennung des Gewohnheitsrecht gegenüber dem bürgerlichen Recht) und satura conservativa als medizinischer Ausdruck für eine zusammenhaltende Naht (Band 23, Sp. 865f.). Der Begriff selbst ist noch nicht in seinem heutigen Sinn vertraut, allerdings dennoch gibt es im zeitlichen Umfeld neben z.B. chemischen Begriffen etwa in der “Abhandlung von der höchst nöthigen Conservation des Holzes” (Johann Kuhn, 1765) die “Conservation” des Lehens, des Besitzes, der Untertanen, der Sitten. Über die seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstehenden Parlamente entwickelte sich aus der Idee einer Herrscher- bzw. Staatspflicht eine politische Kategorie des Konservativen. Doch diese ist alles andere als unproblematisch.