Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: “Man fühlt sich anerkannt”

Schon vor einiger Zeit interviewten wir Dr. Georg Neureither zu Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive und brachten von Dr. Arno Schilberg Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen. Um das Anliegen “Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen” ging es im Interview mit Sven Speer vom Offenen Forum Religionspolitik. Dr. Jost.-B. Schrooten hat über “Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: Die gleichheitsrechtliche Behandlung von Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen des Grundgesetzes, der EMRK und der EU-Grundrechte-Charta unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisationsformen” an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster promoviert. Der Klappentext verspricht “eine Antwort auf die durch zunehmende religiose Vielfalt immer dringlicher werdenden Fragen der gerechten Behandlung der Religionsgemeinschaften”. Für REMID genügend Gründe einmal nachzufragen.

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Die Sache mit der Religionsfreiheit. 25 Jahre REMID: Bericht zur Jubiläumstagung

Peter Antes, emeritierter Professor für Religionswissenschaft aus Hannover, leitete seinen Vortrag über Religionsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit damit ein, dass sein Referat zwei Teile habe, die sich vollständig widersprechen. Theoretisch könne man zwar einfordern, beides zu trennen, praktisch hängen Religion und Religionsausübung oft eng miteinander zusammen. Da helfen auch nicht die juristischen Versuche der Etablierung einer “Kulturadäquanz” zur ausschließlichen Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit (Anlass der Etablierung 1955, so sei das Kurzreferat ergänzt, war allerdings ein Anhänger des Bundes für Gotterkenntnis und ehemaliges SS-Mitglied, welches im Gefängnis für einen Kirchenaustritt warb und für diesen Tabak versprach). Dass Theorie und Praxis oft weit voneinander entfernt scheinen, betrifft nicht nur rechtliche Fragen der Umsetzung von Bekenntnis- und Ausübungsfreiheit der Religionen, sondern war auch ein Motiv zur Gründung des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes REMID e.V. 1989 durch Marburger Studierende der Religionswissenschaft. Die akademischen Debatten der Religionswissenschaft und die öffentlichen Thematisierungen von Religion schienen, so war der Befund, sehr weit auseinander zu liegen. Lesen Sie im Folgenden den Bericht zur Jubiläumstagung 25 Jahre REMID mit dem Thema Religionsfreiheit.

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Religionsfreiheit und religiöse Vielfalt 2014: Indikatoren und Berichte

“In Herford entlud sich die Gewalt zwischen Jesiden und Sympathisanten radikaler Islamisten”, hieß es am 7. August in der “Welt” (vgl. unsere Kurzinformation Yeziden sowie zur aktuellen Situation den “[d]ringende[n] Appell zum Schutz der kurdischen Yeziden im Irak” der Gesellschaft für bedrohte Völker, der Kurdischen Gemeinde Deutschlands und des Zentralrats der Yeziden vom 4. August). Die aktuelle Krise der Religionsfreiheit im Irak ist längst in Deutschland angekommen. Das zur Denunziation und Drohung an Häusern von Christen angebrachte arabische Nun wurde zum Solidaritätszeichen, das online aktuell auf Webseiten oder als Profilbild von Twitter-Accounts (darunter auch Kirchen) zu finden ist. Doch wie sieht es aktuell global überhaupt mit Religionsfreiheit aus?

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Retweetet: Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive

Während die Facebook-Seite von REMID sich bisher auf Nachrichten mit REMID-Bezug beschränkt, bietet unser Twitter-Account auch weitere religionsbezogene Nachrichten. Diese spiegeln nicht notwendig unsere Ansicht, in einigen Fällen werden zusätzlich “Kontrapunkte” geliefert, etwa wenn die Bürger_innen von Weilerswist bei der Vermietungspraxis der öffentlichen Schulräume in schulfreien Zeiten einen Fundamentalismus-Filter wünschen, ein Hinweis auf einen REMID-Blog-Artikel über die Religionsfreiheit gefährdende Wirkung von solchen “Sektenfiltern”. Über Twitter kam auch der Kontakt zu Dr. Georg Neureither, Gründer und Inhaber der Internetplattform „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ (religion-weltanschauung-recht.de), zustande. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg. REMID interviewte ihn über seine Medienarbeit und über eine religionsverfassungsrechtliche Perspektive auf das Zeitgeschehen.

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Homosexualität in den Religionsgemeinschaften Deutschlands

Homosexualität und Religion sind nicht notwendig ein Gegensatz. Die hier im Folgenden zusammengestellten Erklärungen und Positionen zu alternativen Formen der Sexualität aus unterschiedlichen religiösen Strömungen Deutschlands zeigen eine Breite an möglichen Einstellungen. Allerdings gilt eine “fundamentalistische Religiosität” als einer von drei Faktoren für Homophobie, so Dr. Ulrich Klocke, Sozialpsychologe an der HU Berlin und Diskriminierungsforscher, in der Zeit am 10. Feb. 2014. Er ergänzt, dass laut einer Studie besonders Menschen, die Homosexualität aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen ablehnen, ihre Einstellung bei persönlichem Kontakt zu Homosexuellen überdenken (Cunningham & Melton, 2013). Folgende Zusammenstellung ist bemüht, offizielle Erklärungen im Auszug abzudrucken. Nur in Ausnahmefällen wurden Sekundärquellen herangezogen. Sollte durch Auslassung ein Zitat Ihrer Ansicht nach verfälscht worden sein, bitten wir von REMID um einen entsprechenden Kommentar.

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Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen: Mit offener Religionspolitik kann Deutschland international zum Vorbild werden

Die Bahai-Gemeinde kann Körperschaft des Öffentlichen Rechts werden, das beschloss das Bundesverwaltungsgericht Ende 2012 in Leipzig: “Die absolute Zahl der Mitglieder oder das Verhältnis der Mitgliederzahl zur Bevölkerungszahl ist für sich allein regelmäßig nicht aussagekräftig für die Prognose, ob eine Religionsgemeinschaft dauerhaft bestehen wird. Die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland besteht seit über 100 Jahren. Ihre Mitgliederzahl in Deutschland ist dabei langsam, aber konstant angestiegen.” Im Juni 2013 erhält darauf die Ahmadiyya Muslim Jamaat als erste muslimische Gemeinde den Körperschaftsstatus. Ebenfalls im Juni beschloss das Verwaltungsgericht Arnsberg, der Hindu-Tempelverein in Hamm sei als Körperschaft anzuerkennen. Insofern ist es genau der richtige Zeitpunkt, sich über die Zukunft von Religionspolitik Gedanken zu machen. Dazu lud das Forum Offene Religionspolitik (FOR) vom 18.-20. Oktober in Gummersbach zu einer Tagung. REMID stellte vor Ort die religiöse Vielfalt Deutschlands vor. Aktuell folgt ein Interview mit FOR-Mitbegründer Sven Speer.

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Amnesty International Report 2012: Religionsfreiheit global im Vergleich

Der neue Amnesty International Report 2012 (PDF) ist vor kurzem erschienen: “Amnesty International beleuchtet in seinem Report die Menschenrechtslage des vergangenen Jahres in 155 Ländern. In 101 Staaten dokumentierte die Organisation Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte sowie in 91 Staaten Einschränkungen der Meinungsfreiheit.” (Pressemitteilung vom 24. Mai). In 35 Länderberichten finden sich Hinweise auf Einschränkung der Religionsfreiheit, elf behandeln sie in einem eigenen Kapitel (ohne die besondere Situation in Nigeria, die ausführlich ebenfalls im entsprechenden Länderbericht behandelt wird). Von den Ländern sind vierzehn christlich dominiert (davon vier orthodox, die übrigen abgesehen von Namibia und Fidschi katholisch), dreizehn muslimisch, zwei buddhistisch und Nepal hinduistisch (ohne China, Nord- und Südkorea, Vietnam und Bosnien-Herzegowina). Unter den Betroffenen finden sich ebenfalls am häufigsten Christen (insbesondere Jehovas Zeugen und Evangelikale), Muslime (insbesondere Ahmadiyya, Ahl-e Haqq, Derwische und Sufis), Buddhisten, Hindus, Bahai und Falun Gong.

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Weg von den Hinterhöfen. Interview mit Ahmadiyya-Gemeinde in Marburg

Wie bereits schon einmal angekündigt, sollen im REMID-Blog neben Wissenschaftlern und Vereinen, die sich mit Religionen beschäftigen, auch religiöse Gemeinschaften selbst zu Wort kommen. Folgendes Interview mit der Marburger Ahmadiyya-Gemeinde ergänzt dabei das Projekt der lokalen Religionsforschung von Hermann Ruttmann: “Vielfalt der Religionen am Beispiel der Glaubensgemeinschaften im Landkreis Marburg-Biedenkopf” von 1995. Die seit 2009 in Räumlichkeiten in der Bunsenstraße ansässige Gemeinde konnte damals noch nicht in das Projekt eingebunden werden. 2005 zählte REMID 50.000 Ahmadiyya-Gläubige bzw. 244 Gemeinden in Deutschland, religiöse Flüchtlinge aus Pakistan stellen einen größeren Anteil. Kamran und Saadat berichten über das Leben als Angehörige einer muslimischen Minderheit in Deutschland.

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