Islamkritik und Rassismus. Ein Briefwechsel über einen Essay von Ahmad Mansour


In der linksliberalen Taz veröffentlichte Ahmad Mansour am 9. Juli 2016 einen Essay “Linke und Muslime – Wir sind nicht eure Kuscheltiere”, mit dem Untertitel: “Das linksliberale Spektrum tut sich schwer mit kritischen Muslimen. Es erklärt sich zum Beschützer konservativer Muslime und macht sie so zu Opfern”. Folgende Diskussion von Kris Wagenseil (REMID) und Verena Maske, Religionswissenschaftlerin mit Schwerpunkt islamische Gegenwartskultur (Universität Marburg), ging von diesem Essay aus.

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Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen

Folgender Beitrag ist dem neuen Band “Mit welchem Recht? Europäisches Religionsrecht im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen” (EZW-Texte 234, Berlin 2014, 21-39) entnommen, mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, des Herausgebers Kai Funkschmidt und des Autoren Arno Schilberg. Der informative Band lässt jeweils mehrere Autor_innen zu Deutschland, dem Vereinigten Königreich sowie Frankreich zu Wort kommen. In der Rubrik “Weitere europäische Länder” folgen Einzelbeiträge zur Situation in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden und in Ungarn. Dabei liefert zwar der Beitrag von Hans Michael Heinig “Religion als Verfassungsvoraussetzung?” mit “14 Thesen aus protestantischer Perspektive” eine spezifische religionspolitische Position (man vgl. das REMID-Interview “Die kirchliche Bindung nimmt vielleicht ab, aber die religiöse und weltanschauliche Vielfalt eher zu” im Diesseits-Magazin vom letzten November). Insgesamt ist der Band aber für jede Positionalität eine gewinnbringende Bereicherung und zeigt z.B. mit Beiträgen wie “Ayahuasca vor Gericht” von Sarah Harwey auch eine inhaltlich breite Aufstellung.

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Die Sache mit der Religionsfreiheit. 25 Jahre REMID: Bericht zur Jubiläumstagung

Peter Antes, emeritierter Professor für Religionswissenschaft aus Hannover, leitete seinen Vortrag über Religionsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit damit ein, dass sein Referat zwei Teile habe, die sich vollständig widersprechen. Theoretisch könne man zwar einfordern, beides zu trennen, praktisch hängen Religion und Religionsausübung oft eng miteinander zusammen. Da helfen auch nicht die juristischen Versuche der Etablierung einer “Kulturadäquanz” zur ausschließlichen Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit (Anlass der Etablierung 1955, so sei das Kurzreferat ergänzt, war allerdings ein Anhänger des Bundes für Gotterkenntnis und ehemaliges SS-Mitglied, welches im Gefängnis für einen Kirchenaustritt warb und für diesen Tabak versprach). Dass Theorie und Praxis oft weit voneinander entfernt scheinen, betrifft nicht nur rechtliche Fragen der Umsetzung von Bekenntnis- und Ausübungsfreiheit der Religionen, sondern war auch ein Motiv zur Gründung des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes REMID e.V. 1989 durch Marburger Studierende der Religionswissenschaft. Die akademischen Debatten der Religionswissenschaft und die öffentlichen Thematisierungen von Religion schienen, so war der Befund, sehr weit auseinander zu liegen. Lesen Sie im Folgenden den Bericht zur Jubiläumstagung 25 Jahre REMID mit dem Thema Religionsfreiheit.

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Gott in Frankreich: Ein Fall von bedingter Religionsfreiheit

Neu erschienen ist ein Bericht zur Religionsfreiheit nicht nur von Christen im Auftrag von Deutscher Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Deutschlands. Dazu heißt es in der Süddeutschen: “Seit 2007 hätten ‘Verletzungen des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beständig zugenommen’ […], ob durch staatliche Gesetze oder durch soziale Anfeindungen, die der Staat nicht unterbindet. Dies betreffe alle Religionen auf allen Kontinenten, am meisten betroffen seien jedoch Christen und Muslime. […] Ausdrücklich beschränkt der Bericht sich nicht allein auf die Christenverfolgung, er vermeidet auch Begriffe wie ‘Märtyrer’ oder ‘Glaubenszeugen’” (Artikel vom 1. Juli, man vgl. unsere Karte zur Religionsfreiheit nach dem Amnesty International Report 2012). Dabei sollten auch (west)europäische Länder berücksichtigt werden – sicherlich in Abstufung der jeweiligen Einschränkungen der Religionsfreiheit, aber auch ohne verharmlosend diese Diskriminierungen zu relativieren. REMID interviewte die Religionswissenschaftlerin und Soziologin Christiane Königstedt (Universität Leipzig, Graduiertenkolleg Religiöser Nonkonformismus und Kulturelle Dynamik) zur Situation in Frankreich.

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Beschneidungsdebatte: “Auf beiden Seiten durch heftige Polemik gekennzeichnet”

“‘Viele haben die Beschneidungsdebatte missbraucht’. Der Präsident des Zentralrats der Juden beklagt Antisemitismus und Bevormundung in der Diskussion über die Beschneidung von Jungen. Selbst in der ‘seriösen’ Debatte sei einiges schiefgelaufen”, so zitierte die Welt am 28. Dezember Dieter Graumann. Aber die Debatte geht trotz der gesetzlichen Übergangsregelung weiter, wie etwa ein neuer Kommentar von Richter Ralf Eschelbach zum Strafgesetzbuch, § 223 (Körperverletzung), Randnummer 9 f. vom Mai 2013 zeigt: “Für gläubige Juden und Muslime, aber auch für koptische Christen, steht die Pflicht zur Beschneidung nicht zur Disposition (BT-Drs 17/11295, 7), während das Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur in Grenzen zur Disposition des Inhabers stellt; das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte kindliche Sexual- und Gesamtentwicklung zählt zum Unverfügbaren (Art 1 Abs 1 GG, Art 79 Abs 3 GG). Politik und Religion dürfen darüber nicht verfügen”. Zur Beschneidungsdebatte (vgl. auch Artikel Religion und Missbrauch) interviewte REMID den Religionswissenschaftler und Philosophen Robert Stephanus (Universität Hannover).

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