Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen

Folgender Beitrag ist dem neuen Band “Mit welchem Recht? Europäisches Religionsrecht im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen” (EZW-Texte 234, Berlin 2014, 21-39) entnommen, mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, des Herausgebers Kai Funkschmidt und des Autoren Arno Schilberg. Der informative Band lässt jeweils mehrere Autor_innen zu Deutschland, dem Vereinigten Königreich sowie Frankreich zu Wort kommen. In der Rubrik “Weitere europäische Länder” folgen Einzelbeiträge zur Situation in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden und in Ungarn. Dabei liefert zwar der Beitrag von Hans Michael Heinig “Religion als Verfassungsvoraussetzung?” mit “14 Thesen aus protestantischer Perspektive” eine spezifische religionspolitische Position (man vgl. das REMID-Interview “Die kirchliche Bindung nimmt vielleicht ab, aber die religiöse und weltanschauliche Vielfalt eher zu” im Diesseits-Magazin vom letzten November). Insgesamt ist der Band aber für jede Positionalität eine gewinnbringende Bereicherung und zeigt z.B. mit Beiträgen wie “Ayahuasca vor Gericht” von Sarah Harwey auch eine inhaltlich breite Aufstellung.

Weiterlesen

Zensus 2011: Warum Religionsfreiheit eine wichtige Freiheit ist

Auch wenn die neuen Zahlen des Zensus 2011 wenig helfen, unsere Religionsstatistik zu verbessern (siehe dort für entsprechende Angaben zum Christentum), zeigen sie, dass es 37% Menschen in Deutschland gibt, die keiner christlichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (100% – 30,8% kath. – 30,3% ev. – 1,9% weitere [66,8 % Christen überhaupt – 30,8% – 30,3% – 3,8% Christen nur nach freiwilliger Angabe aus Pressemitteilung]). Wie wichtig Religionsfreiheit für eine pluralistische Gesellschaft ist (3% bzw. 2,4 Mio. gaben freiwillig an, eine andere Religion oder Weltanschauung als die abgefragten Weltreligionen zu haben*) , zeigt sich nicht nur an dem Umstand, dass eine Volkszählung – in den 1980ern noch sehr viel schärfer Gegenstand der Kritik als Beschneidung von bürgerlichen Grundrechten – ausgerechnet in diesem Gebiet um eine freiwillige zusätzliche Angabe bittet. Religionsfreiheit ist nicht nur irgendein Menschenrecht unter vielen.

Weiterlesen