Beschneidungsdebatte: “Auf beiden Seiten durch heftige Polemik gekennzeichnet”
“‘Viele haben die Beschneidungsdebatte missbraucht’. Der Präsident des Zentralrats der Juden beklagt Antisemitismus und Bevormundung in der Diskussion über die Beschneidung von Jungen. Selbst in der ‘seriösen’ Debatte sei einiges schiefgelaufen”, so zitierte die Welt am 28. Dezember Dieter Graumann. Aber die Debatte geht trotz der gesetzlichen Übergangsregelung weiter, wie etwa ein neuer Kommentar von Richter Ralf Eschelbach zum Strafgesetzbuch, § 223 (Körperverletzung), Randnummer 9 f. vom Mai 2013 zeigt: “Für gläubige Juden und Muslime, aber auch für koptische Christen, steht die Pflicht zur Beschneidung nicht zur Disposition (BT-Drs 17/11295, 7), während das Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur in Grenzen zur Disposition des Inhabers stellt; das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte kindliche Sexual- und Gesamtentwicklung zählt zum Unverfügbaren (Art 1 Abs 1 GG, Art 79 Abs 3 GG). Politik und Religion dürfen darüber nicht verfügen”. Zur Beschneidungsdebatte (vgl. auch Artikel Religion und Missbrauch) interviewte REMID den Religionswissenschaftler und Philosophen Robert Stephanus (Universität Hannover).