Trendreport 2017: Migration, Rezession, “Regression” und Ressentiment

Es ist jetzt vier Jahre her, dass zuletzt ein sogenannter “Trendreport” auf dem REMID-Blog erschienen war (vgl. Trendreport 2013). Was ergibt ein Blick auf die “geistige Situation der Zeit” – Untertitel von “Die große Regression” (hrsg. von Heinrich Geiselberger, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2017) mit Bezug auf das Werk “Die geistige Situation der Zeit” des Philosophen und Psychiaters Karl Jaspers von 1932 sowie auf die (ökonomische) Rede von einer “Großen Rezession” seit 2008 (vgl. dazu insbesondere den Beitrag von César Rendueles, S. 233-252)? Kann sich ein “Trendreport” überhaupt noch mit einer lediglich nationalen Perspektive – also auf das Religions- und Weltanschauungsgeschehen Deutschlands – begnügen?

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Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: “Man fühlt sich anerkannt”

Schon vor einiger Zeit interviewten wir Dr. Georg Neureither zu Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive und brachten von Dr. Arno Schilberg Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen. Um das Anliegen “Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen” ging es im Interview mit Sven Speer vom Offenen Forum Religionspolitik. Dr. Jost.-B. Schrooten hat über “Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: Die gleichheitsrechtliche Behandlung von Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen des Grundgesetzes, der EMRK und der EU-Grundrechte-Charta unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisationsformen” an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster promoviert. Der Klappentext verspricht “eine Antwort auf die durch zunehmende religiose Vielfalt immer dringlicher werdenden Fragen der gerechten Behandlung der Religionsgemeinschaften”. Für REMID genügend Gründe einmal nachzufragen.

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Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen

Folgender Beitrag ist dem neuen Band “Mit welchem Recht? Europäisches Religionsrecht im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen” (EZW-Texte 234, Berlin 2014, 21-39) entnommen, mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, des Herausgebers Kai Funkschmidt und des Autoren Arno Schilberg. Der informative Band lässt jeweils mehrere Autor_innen zu Deutschland, dem Vereinigten Königreich sowie Frankreich zu Wort kommen. In der Rubrik “Weitere europäische Länder” folgen Einzelbeiträge zur Situation in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden und in Ungarn. Dabei liefert zwar der Beitrag von Hans Michael Heinig “Religion als Verfassungsvoraussetzung?” mit “14 Thesen aus protestantischer Perspektive” eine spezifische religionspolitische Position (man vgl. das REMID-Interview “Die kirchliche Bindung nimmt vielleicht ab, aber die religiöse und weltanschauliche Vielfalt eher zu” im Diesseits-Magazin vom letzten November). Insgesamt ist der Band aber für jede Positionalität eine gewinnbringende Bereicherung und zeigt z.B. mit Beiträgen wie “Ayahuasca vor Gericht” von Sarah Harwey auch eine inhaltlich breite Aufstellung.

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Retweetet: Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive

Während die Facebook-Seite von REMID sich bisher auf Nachrichten mit REMID-Bezug beschränkt, bietet unser Twitter-Account auch weitere religionsbezogene Nachrichten. Diese spiegeln nicht notwendig unsere Ansicht, in einigen Fällen werden zusätzlich “Kontrapunkte” geliefert, etwa wenn die Bürger_innen von Weilerswist bei der Vermietungspraxis der öffentlichen Schulräume in schulfreien Zeiten einen Fundamentalismus-Filter wünschen, ein Hinweis auf einen REMID-Blog-Artikel über die Religionsfreiheit gefährdende Wirkung von solchen “Sektenfiltern”. Über Twitter kam auch der Kontakt zu Dr. Georg Neureither, Gründer und Inhaber der Internetplattform „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ (religion-weltanschauung-recht.de), zustande. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg. REMID interviewte ihn über seine Medienarbeit und über eine religionsverfassungsrechtliche Perspektive auf das Zeitgeschehen.

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Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen: Mit offener Religionspolitik kann Deutschland international zum Vorbild werden

Die Bahai-Gemeinde kann Körperschaft des Öffentlichen Rechts werden, das beschloss das Bundesverwaltungsgericht Ende 2012 in Leipzig: “Die absolute Zahl der Mitglieder oder das Verhältnis der Mitgliederzahl zur Bevölkerungszahl ist für sich allein regelmäßig nicht aussagekräftig für die Prognose, ob eine Religionsgemeinschaft dauerhaft bestehen wird. Die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland besteht seit über 100 Jahren. Ihre Mitgliederzahl in Deutschland ist dabei langsam, aber konstant angestiegen.” Im Juni 2013 erhält darauf die Ahmadiyya Muslim Jamaat als erste muslimische Gemeinde den Körperschaftsstatus. Ebenfalls im Juni beschloss das Verwaltungsgericht Arnsberg, der Hindu-Tempelverein in Hamm sei als Körperschaft anzuerkennen. Insofern ist es genau der richtige Zeitpunkt, sich über die Zukunft von Religionspolitik Gedanken zu machen. Dazu lud das Forum Offene Religionspolitik (FOR) vom 18.-20. Oktober in Gummersbach zu einer Tagung. REMID stellte vor Ort die religiöse Vielfalt Deutschlands vor. Aktuell folgt ein Interview mit FOR-Mitbegründer Sven Speer.

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Wessen Geistes Kind? Neue Religionen, alte Traditionen und die Crux des Systematikers

Es war ausgerechnet ein Gewaltverbrechen, welches letztes Jahr in den Medien vorübergehend die Frage virulent machte, was eigentlich christlich sei – also z.B. ob die neue christliche Kirche, welche ein Anders Behring Breivik in seinem Manifest einfordert, tatsächlich als eine neue Form von Christentum zu werten sei (vgl. Blogartikel “Was ist eigentlich christlich? Neue Antworten auf eine alte Frage”). Allgemein gültiger waren die dabei zitierten Aussagen eines ökumenischen Impulsreferates: “Das Christentum kann immer nur von einem konfessionellen Standpunkt aus beschrieben werden (als katholisch, protestantisch, lutherisch, calvinistisch, orthodox, freikirchlich …)”; “es gibt nicht ein einziges ‘spezifisches’ Merkmal des Christentums”. Das Problem der Einteilung, unterdrückt man nicht gänzlich den Willen zur Systematisierung, stellt sich genau genommen bei jeder Neuen Religion. Der neutrale Religionswissenschaftler hat es dabei noch schwerer als solche, die “spezifische” (wesentliche) Merkmale einer Weltreligion zu kennen glauben.

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Wer zählt was? Statistiken aller Religionen der Welt und ihre Probleme

REMID bietet eine inzwischen häufig zitierte Internetstatistik zu den Religionsgemeinschaften Deutschlands an, die auf eigenen Auswertungen religionswissenschaftlicher Arbeiten sowie auf Veröffentlichungen von Mitgliederzahlen z.B. der großen christlichen Kirchen beruht. Wir erhalten allerdings auch Anfragen aus der Rubrik lokaler Religionsforschung, solche zu anderen Ländern und eben die nach der Religionsverteilung weltweit. Diese Fragen gehören bislang nicht zum Service von REMID. Die Ergebnisse einer Recherche zu dieser letzten Frage nach der Weltverteilung geben aber Anlass, kritisch nachzufragen, warum hier wer zählt – und welche Interessen mit den verschiedenen möglichen Lösungen der Frage: Wann gehört jemand zu einer Religion? zusammenhängen.

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Der Buddha im Westen: Moderne einmal anders

Weder Islam, Buddhismus oder Hinduismus haben es bislang geschafft, als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden. Dabei sind Buddhisten ein nicht zu vernachlässigender Faktor in der deutschen Religionslandschaft geworden, der z.B. rein zahlenmäßig durchaus dem Judentum nahekommt. REMID befragte Michael A. Schmiedel zu aktuellen Entwicklungen des Buddhismus in Deutschland und global, zur Ost-West-Brille, mit der häufig Religionen aus Asien betrachtet werden und zur Rolle des interreligiösen Dialogs.

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