Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen: Mit offener Religionspolitik kann Deutschland international zum Vorbild werden
Die Bahai-Gemeinde kann Körperschaft des Öffentlichen Rechts werden, das beschloss das Bundesverwaltungsgericht Ende 2012 in Leipzig: “Die absolute Zahl der Mitglieder oder das Verhältnis der Mitgliederzahl zur Bevölkerungszahl ist für sich allein regelmäßig nicht aussagekräftig für die Prognose, ob eine Religionsgemeinschaft dauerhaft bestehen wird. Die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland besteht seit über 100 Jahren. Ihre Mitgliederzahl in Deutschland ist dabei langsam, aber konstant angestiegen.” Im Juni 2013 erhält darauf die Ahmadiyya Muslim Jamaat als erste muslimische Gemeinde den Körperschaftsstatus. Ebenfalls im Juni beschloss das Verwaltungsgericht Arnsberg, der Hindu-Tempelverein in Hamm sei als Körperschaft anzuerkennen. Insofern ist es genau der richtige Zeitpunkt, sich über die Zukunft von Religionspolitik Gedanken zu machen. Dazu lud das Forum Offene Religionspolitik (FOR) vom 18.-20. Oktober in Gummersbach zu einer Tagung. REMID stellte vor Ort die religiöse Vielfalt Deutschlands vor. Aktuell folgt ein Interview mit FOR-Mitbegründer Sven Speer.