Groschopps “Konzeptionen des Humanismus”: Zeugnis der Uneindeutigkeit eines religionswissenschaftlich relevanten Begriffes

In diesem Gastbeitrag rezensiert Stefan Schröder von der Universität Bayreuth die Neuerscheinung des Kulturwissenschaftlers und freigeistigen Aktivisten Dr. habil Horst Groschopp mit dem Titel „Konzeptionen des Humanismus“ (Konzeptionen des Humanismus. Alphabetische Sammlung zur Wortverwendung in deutschsprachigen Texten. Mit einer Bibliographie [Humanismusperspektiven, 4]. Aschaffenburg: Alibri 2018). Das im Alibri-Verlag erschienene Werk hat den Charakter eines Nachschlagewerks und trägt Kombinationen des Humanismusbegriffs bzw. seiner Adjektivform „humanistisch“ zusammen. Für die Religionswissenschaft kann es Ausgangspunkt für eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem im Religionsdiskurs allgegenwärtigen Begriffskonzept sein.

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FOREF: “Religionsfreiheit und Gleichbehandlung notwendig für eine friedliche, pluralistische Gesellschaft”

Im letzten Jahr fügte REMID in sein Web-Angebot eine Übersichtsseite Materialien zum Thema: Religionsfreiheit ein. Sie verweist auf eigene Artikel und Interviews. Außerdem liefert sie einen sortierten Überblick auf diejenigen Akteure, welche sich einer entsprechenden Menschenrechtsarbeit widmen – darunter das Forum Religionsfreiheit Europa (FOREF). Seine Arbeit hat einen besonderen Fokus auf die Diskriminierung neuer religiöser Bewegungen, es ist aber konfessionell unabhängig. Die Vereinsgründung erfolgte durch ein Mitglied einer religiösen Minderheit und einen Juristen mit Schwerpunkt Verfassungsrecht 2005. Auch REMID versucht seit 1989 auf die in der Enquête-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” 1998 gipfelnde Sektendebatte deeskalierend und versachlichend einzuwirken, auf Vorurteile hinzuweisen und zudem Ergebnisse religionswissenschaftlicher Forschung diesen entgegenzustellen. Es entspricht nicht einer offenen Gesellschaft Neureligionen (oder heute den Islam) unter Generalverdacht zu stellen, sie zu pathologisieren oder wie in Frankreich mittels Sondergesetzgebung und unscharfer Rechtsbegriffe (“mentale Manipulation”) zu gängeln. Für eine gleichberechtigte Teilhabe an Menschenrechten, insbesondere Religionsfreiheit, setzt sich FOREF ein. Unter den aktiven Mitgliedern sind Angehörige “staatlich anerkannter und nicht anerkannter” Religionsgemeinschaften sowie Atheisten und Agnostiker. Für REMID nahm sich der aktuelle Präsident Dr. Aaron Rhodes Zeit, ein paar Fragen zu beantworten.

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Darf man den Islam kritisieren?

Eher bürgerlich und schlicht wirken die beiden. Kathrin Oertel und René Jahn geben dem Mitteldeutschen Rundfunk als Pediga-Anhänger (“Patriotische Europäer gegen Islamisierung des Abendlandes”) ein Interview. Ihre Antworten vermischen Asylfragen mit Ängsten vor “dem” Islam (etwa verweist Frau Oertel auf Südfrankreich: dort gebe es inzwischen mehr Moscheen als Kirchen). Während hier bei den erschreckend zahlreich gewordenen Anti-Islam-Demonstrationen diffuse Ängste dominieren, bemühen sich andere um eine “sachgerechte Islamdebatte” – so ein Bericht über eine Konferenz “Menschenrechte statt Scharia” in der aktuellen MIZ (Nr. 3/14, S. 19f.), herausgegeben vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten. Die Medien würden Islamkritik “einseitig als thematisches Stammgebiet rechtspopulistischer Kräfte darstellen”. Doch auch der auf der Konferenz beschlossene “Wiener Appell” (man googele selbst) “[g]egen die Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Europa” hat mit der “Bürgerbewegung Pax Europa” mindestens einen rechtspopulistischen Unterzeichner (Version November 2014), der über eine “schleichende Islamisierung” Europas aufklären will und als “islamfeindlich” gilt. [Nachtrag 10. Mai 2015: Der MIZ-Bericht aus der Rubrik “Zündfunke” erwähnt zwar diesen Appell, allerdings nicht dessen Unterzeichner und Überschrift]. Wann handelt es sich um Islamhass, wann um eine am Islam spezifizierte Religionskritik, die – würde man sie verbieten – tatsächlich als ein “Ende der Aufklärung” verstanden werden müsste?

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Kirchenasylbewegung Deutschland: “Jeder Einzelfall zählt”

“In Bayern, genauer in Augsburg, wurde am Dienstagmorgen von der Polizei ein Kirchenasyl geräumt”, liest bzw. hört man im freien Radio Corax Widerhall am 21. Februar diesen Jahres, “[e]ine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern hat dort Schutz vor der Abschiebung nach Polen gefunden. Nun wurde sie dahin abgeschoben. Flüchtlingsorganisationen wie etwa das ökumenische Kirchenasylnetz Bayern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und der Bayerische Flüchtlingsrat haben das Vorgehen der Polizei kritisiert. Denn bislang galt das Kirchenasyl als ein für die Behörden unantastbarer und sicherer Ort für Flüchtlinge”. REMID interviewte zum Thema Kirchenasyl Pastorin Fanny Dethloff von der Arbeitsstelle Ökumene – Menschenrechte – Flucht – Friedensbildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Beauftragte für Migrations-, Asyl- und Menschenrechtsfragen. Sie war zwölf Jahre lang Flüchtlingsbeauftragte der evangelischen Nordkirche und ist Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft “Asyl in der Kirche” (vgl. auch unsere Interviews Fluchtgrund: (Un)Glaube. Ein Interview zum Tag des Flüchtlings und Religion und Menschenrechte. Im Gespräch mit Amnesty International).

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Retweetet: Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive

Während die Facebook-Seite von REMID sich bisher auf Nachrichten mit REMID-Bezug beschränkt, bietet unser Twitter-Account auch weitere religionsbezogene Nachrichten. Diese spiegeln nicht notwendig unsere Ansicht, in einigen Fällen werden zusätzlich “Kontrapunkte” geliefert, etwa wenn die Bürger_innen von Weilerswist bei der Vermietungspraxis der öffentlichen Schulräume in schulfreien Zeiten einen Fundamentalismus-Filter wünschen, ein Hinweis auf einen REMID-Blog-Artikel über die Religionsfreiheit gefährdende Wirkung von solchen “Sektenfiltern”. Über Twitter kam auch der Kontakt zu Dr. Georg Neureither, Gründer und Inhaber der Internetplattform „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ (religion-weltanschauung-recht.de), zustande. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg. REMID interviewte ihn über seine Medienarbeit und über eine religionsverfassungsrechtliche Perspektive auf das Zeitgeschehen.

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Beschneidungsdebatte: “Auf beiden Seiten durch heftige Polemik gekennzeichnet”

“‘Viele haben die Beschneidungsdebatte missbraucht’. Der Präsident des Zentralrats der Juden beklagt Antisemitismus und Bevormundung in der Diskussion über die Beschneidung von Jungen. Selbst in der ‘seriösen’ Debatte sei einiges schiefgelaufen”, so zitierte die Welt am 28. Dezember Dieter Graumann. Aber die Debatte geht trotz der gesetzlichen Übergangsregelung weiter, wie etwa ein neuer Kommentar von Richter Ralf Eschelbach zum Strafgesetzbuch, § 223 (Körperverletzung), Randnummer 9 f. vom Mai 2013 zeigt: “Für gläubige Juden und Muslime, aber auch für koptische Christen, steht die Pflicht zur Beschneidung nicht zur Disposition (BT-Drs 17/11295, 7), während das Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur in Grenzen zur Disposition des Inhabers stellt; das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte kindliche Sexual- und Gesamtentwicklung zählt zum Unverfügbaren (Art 1 Abs 1 GG, Art 79 Abs 3 GG). Politik und Religion dürfen darüber nicht verfügen”. Zur Beschneidungsdebatte (vgl. auch Artikel Religion und Missbrauch) interviewte REMID den Religionswissenschaftler und Philosophen Robert Stephanus (Universität Hannover).

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Amnesty International Report 2012: Religionsfreiheit global im Vergleich

Der neue Amnesty International Report 2012 (PDF) ist vor kurzem erschienen: “Amnesty International beleuchtet in seinem Report die Menschenrechtslage des vergangenen Jahres in 155 Ländern. In 101 Staaten dokumentierte die Organisation Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte sowie in 91 Staaten Einschränkungen der Meinungsfreiheit.” (Pressemitteilung vom 24. Mai). In 35 Länderberichten finden sich Hinweise auf Einschränkung der Religionsfreiheit, elf behandeln sie in einem eigenen Kapitel (ohne die besondere Situation in Nigeria, die ausführlich ebenfalls im entsprechenden Länderbericht behandelt wird). Von den Ländern sind vierzehn christlich dominiert (davon vier orthodox, die übrigen abgesehen von Namibia und Fidschi katholisch), dreizehn muslimisch, zwei buddhistisch und Nepal hinduistisch (ohne China, Nord- und Südkorea, Vietnam und Bosnien-Herzegowina). Unter den Betroffenen finden sich ebenfalls am häufigsten Christen (insbesondere Jehovas Zeugen und Evangelikale), Muslime (insbesondere Ahmadiyya, Ahl-e Haqq, Derwische und Sufis), Buddhisten, Hindus, Bahai und Falun Gong.

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Quo vadis, domine? Eurozentrismus(kritik) in der Religionswissenschaft

“Mit Europa und den USA endet die Welt nicht”, soll Wladimir Putin im Interview mit der Tagesschau am 30. August 2008 gesagt haben. Über die Zusammenarbeit mit chinesischen Sport-Journalisten äußerte Reporter Heribert Faßbender im Stern (Nr. 35/2008 vom 21. August 2008, S. 154): “Mein wichtigster Rat: Interpretiert und praktiziert die Menschenrechte und die Pressefreiheit so, wie wir das in Europa tun”. Die im Kolonialismus, aber auch in der euro-amerikanischen Ideengeschichte fußende Überheblichkeit des Westens ist längst ein vertrauerter Topos. Entsprechend variiert es der amerikanische Blick – der Sänger und Schaupieler Harry Belafonte wird in der Stuttgarter Zeitung vom 13. März 2003 zitiert mit den Worten: “Die Vokabel ‘altes Europa’ zu benutzen, das ist, als würde man sagen, die Bürgerrechte sind alt, Jesus ist alt, die Philosophen sind alt – und genau das ist der Punkt. Noch mal: Geschichte ist dazu da, aus ihr zu lernen. Europa ist da in einem höheren Reifestadium. Das ist nicht eure Schande, sondern eure Ehre.” – Samir Amin arbeitete 1988 die Denkfigur des “Eurozentrismus” heraus (L’eurocentrisme, critique d’une idéologie, Paris). Andere Autoren wie der Ägyptologe Jan Assmann (Die mosaische Unterscheidung oder der Preis des Monotheismus, 2003) oder der Sinologe François Jullien (De l’universel, de l’uniforme, du commun et du dialogue entre les cultures, 2008) versuchen für ihr jeweiliges Gebiet näher herauszuarbeiten, was das Spezifische des europäischen Ethnozentrismus sein könnte. Wie sieht es allerdings in der Religionswissenschaft aus? Inwiefern ist sie eurozentrisch? Zu diesen Fragen interviewte REMID die Religionswissenschaftlerin Dr. Angelika Rohrbacher (vgl. Eurozentrische Religionswissenschaft? Diskursanalytische Methodik an den Grenzen von Ost und West. Marburg: Tectum, 2009).

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Religion und Menschenrechte. Im Gespräch mit Amnesty International

In der letzten Woche wurde ein neuer Report der Nicht-Regierungs-Organisation Amnesty International veröffentlicht. Es geht um die Diskriminierung von Muslimen in Europa. Das Medienecho ist kontrovers. Etwa wenn es, wie im Fall Frankreich, auch mit einer laizistischen Tradition zu tun hat, dass religiöse Symbole oder das Tragen religiöser Kleidung in bestimmten öffentlichen Räumen eingeschränkt worden sind. Das “Anti-Burka-Gesetz” allerdings kann genauso als Ausdruck von Islamophobie verstanden werden (vgl. Telepolis-Artikel “Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte”). Menschenrechte und Religion(en) können sowohl in Konflikt miteinander geraten als es auch Menschenrechte in Bezug auf religiöse bzw. weltanschauliche Selbstbestimmung gibt. Schließlich haben Menschenrechte als ethischer Wertekanon auch in ihrer Diskussion immer schon Bezüge zur Philosophie und zu religiösen Traditionen. REMID interviewte aus aktuellem Anlass Ulrike Fell von der Themenkoordinationsgruppe Religion und Menschenrechte bei der deutschen Sektion von Amnesty International.

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