Die Reli­gions­frei­heit ist ein grundle­gen­des Men­schen­recht, das das Recht eines jeden Indi­vidu­ums auf Glaubens- und Gewis­sens­frei­heit schützt. In reli­gion­swis­senschaftlichen Kon­tex­ten wird die Reli­gions­frei­heit als essen­tieller Bestandteil der indi­vidu­ellen Frei­heit und Autonomie betra­chtet. Sie umfasst das Recht, eine Reli­gion oder weltan­schauliche Überzeu­gung frei zu wählen, auszuüben, zu ändern oder zu ver­lassen, ohne Diskri­m­inierung, Zwang oder Druck seit­ens staatlich­er oder nicht-staatlich­er Akteure.

Die Reli­gion­swis­senschaft betra­chtet die Reli­gions­frei­heit als grundle­gen­des Ele­ment ein­er plu­ral­is­tis­chen Gesellschaft, die die Vielfalt religiös­er Überzeu­gun­gen und Prak­tiken respek­tiert und schützt. Sie erken­nt an, dass die Reli­gions­frei­heit nicht nur das Recht auf indi­vidu­elle Reli­gion­sausübung umfasst, son­dern auch das Recht, keine Reli­gion anzunehmen oder eine athe­is­tis­che oder nicht-religiöse Lebensweise zu wählen.

Die Reli­gions­frei­heit bildet die Grund­lage für ein friedlich­es Zusam­men­leben in ein­er Gesellschaft mit unter­schiedlichen Glauben­srich­tun­gen. Sie fördert den Respekt vor religiösen Überzeu­gun­gen und ermöglicht einen offe­nen Dia­log zwis­chen ver­schiede­nen religiösen und nicht-religiösen Grup­pen. Aus Sicht der Reli­gion­swis­senschaft trägt die Reli­gions­frei­heit dazu bei, religiöse Tol­er­anz, Ver­ständ­nis und Koex­is­tenz zu fördern.

Juris­tisch betra­chtet ist die Reli­gions­frei­heit in vie­len nationalen und inter­na­tionalen Men­schen­rechts­doku­menten ver­ankert, z.B. in der All­ge­meinen Erk­lärung der men­schen­rechte der Vere­in­ten Natio­nen oder im All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz der Bun­desre­pub­lik Deutsch­lands. Sie wird als eines der grundle­gen­den Men­schen­rechte anerkan­nt und unter­liegt bes­timmten Ein­schränkun­gen zum Schutz der öffentlichen Ord­nung, Sicher­heit, Gesund­heit oder der Rechte und Frei­heit­en ander­er.

Es ist wichtig zu beto­nen, dass die Reli­gions­frei­heit zwar ein grundle­gen­des Men­schen­recht ist, jedoch nicht abso­lut ist und mit anderen Recht­en und gesellschaftlichen Inter­essen abge­wogen wer­den muss. In bes­timmten Fällen kön­nen Beschränkun­gen der Reli­gions­frei­heit gerecht­fer­tigt sein, beispiel­sweise um die öffentliche Ord­nung, die Sicher­heit, die Gesund­heit oder die Rechte und Frei­heit­en ander­er zu schützen. Die Reli­gion­swis­senschaft unter­sucht und reflek­tiert die kom­plex­en Her­aus­forderun­gen und Debat­ten im Zusam­men­hang mit der Reli­gions­frei­heit, um ein aus­ge­wo­genes Ver­ständ­nis und eine angemessene Berück­sich­ti­gung aller rel­e­van­ten Aspek­te zu fördern.

REMID Blog — The­ma Reli­gions­frei­heit

Externe Mate­ri­alien

Diese Auflis­tung unter­schei­det zwis­chen Bericht­en, die sich nicht auf eine bes­timmte religiöse Per­spek­tive konzen­tri­eren, und solchen, die diese Per­spek­tive ein­nehmen. Diese Unter­schei­dung bezieht sich nicht unbe­d­ingt auf religiöse Vor­lieben, son­dern vielmehr darauf, wo der Schw­er­punkt des Berichts liegt. Die nicht-per­spek­tivierten Berichte neigen dazu, sich eher auf “Wel­tre­li­gio­nen” und “klas­sis­che” religiöse Min­der­heit­en zu konzen­tri­eren. Es ist jedoch wichtig zu beacht­en, dass die Qual­ität der Methodik in diesen Bericht­en unab­hängig von dieser Kat­e­gorie vari­ieren kann. Diese Berichte dienen dazu, Infor­ma­tio­nen über den aktuellen Stand der Reli­gions­frei­heit in ver­schiede­nen Län­dern bere­itzustellen.

  • neben den religiös oder ander­sweit­ig nicht per­spek­tivierten Län­der­bericht­en von Amnesty Inter­na­tion­al, den­jeni­gen der Abteilung für Demokratie, Men­schen­rechte und Arbeits­fra­gen des US-Außen­min­is­teri­ums (Inter­na­tion­al Reli­gious Free­dom Report) sowie dem Bericht der Vere­in­ten Natio­nen
  • die von christlichen Kirchen her­aus­gegebe­nen und entsprechend aus­gerichteten Berichte von Mis­sio (katholis­ches inter­na­tionales Werk, Schw­er­punkt Chris­ten­ver­fol­gung) und Open Doors (freievan­ge­lisch-evan­ge­likal, überkon­fes­sionell, nur Chris­ten­ver­fol­gung, “Prü­fungsver­merk” des eben­falls evan­ge­likalen “Inter­na­tion­al Insti­tute for Reli­gious Free­dom”), die sozial­wis­senschaftlichen Stu­di­en des Pew Research Cen­ters in Wash­ing­ton D.C., welch­es in einem von sieben Pro­jek­ten “Reli­gion & Pub­lic Life” zum The­ma hat (gefördert von der evan­ge­likalen John Tem­ple­ton Foun­da­tion), und den seit 2013 den von Deutsch­er Bischof­skon­ferenz und Evan­ge­lis­ch­er Kirche Deutsch­lands gemein­sam her­aus­gegebe­nen Öku­menis­chen Bericht zur Reli­gions­frei­heit von Chris­ten weltweit (mit Ein­bezug ander­er Reli­gio­nen): 2013, 2017.
  • Weit­ere per­spek­tivis­che Län­der­berichte gibt es von der Chris­t­ian Sol­i­dar­i­ty Inter­na­tion­al (CSI; evan­ge­lisch-pietis­tisch; in den Medi­en durch islam­o­phobe Äußerun­gen aufge­fall­en) und der “Inter­na­tion­al Coali­tion for Reli­gious Free­dom” (ICRF), welche von der Vere­ini­gungskirche des ver­stor­be­nen Sun Myung Moon beson­ders unter­stützt wird (religiousfreedom.com), ein­er in der soge­nan­nten “Sek­ten­de­bat­te” diskri­m­inierten Kirche. Daneben seien in unvoll­ständi­ger Aufzäh­lung erwäh­nt: die Arbeit der Deutschen Vere­ini­gung für Reli­gions­frei­heit e.V., ein Zweig der Inter­na­tionalen Vere­ini­gung zur Vertei­di­gung und Förderung der Reli­gions­frei­heit, den Sieben­ten-Tags-Adven­tis­ten zuge­hörig, die Hil­fak­tion Mär­tyr­erkirche e.V. (verfolgte-christen.org, persecution.com), Mel­dun­gen zu “Legal Devel­op­ments and Human Rights” von Jeho­vas Zeu­gen, ein News Ser­vice über “Human Rights in Iran and Egypt” der Bahai, eine Man­daean Human Rights Group der Man­dean Asso­ci­a­tions Union, bei der Ahmadiyya Mus­lim Jamaat Deutsch­land Mel­dun­gen über ver­fol­gte Ahmadis, ähn­lich bei der deutschen Seite der Falun Gong Pressemit­teilun­gen über die Lage in Chi­na (ein­schl. ein­er “Todesliste”), seit 2012 gibt es den “Free­dom of Thought Report” über Diskri­m­inierung von Human­is­ten, Athe­is­ten und Nicht-Religiösen (siehe für Deutsch­land auch: Gläserne Wände); die Sci­en­tol­ogy Church unter­hält ein “Human Rights News Forum” (theta.com/religious-freedom).
  • Bzgl. Islam­o­pho­bie / Islam­feindlichkeit gibt es einige Ini­tia­tiv­en, z.B. Tell MAMA (Mea­sur­ing Anti-Mus­lim Attacks) für Großbri­tan­nien oder ORIW (Organ­i­sa­tion Racisme Islam­o­pho­bia Watch) für Frankre­ich. Andere Ini­tia­tiv­en wie das Col­lec­tif Con­tre l’Islamophobie en France (CCIF) ste­hen in der Kri­tik, weil sie im Beispiel über Zusam­me­nar­beit mit der europäis­chen Jugen­dor­gan­i­sa­tion FEMYSO der Mus­lim­brud­er­schaft nah­este­hen.

Außer­dem seien die Artikel der Inter­na­tionalen Gesellschaft für Men­schen­rechte genan­nt (ursprünglich anti-kom­mu­nis­tisch, Schw­er­punkt Chris­ten­ver­fol­gung, daneben religiöse Min­der­heit­en wie Falun Gong oder Bahai). Das Forum Reli­gions­frei­heit Europa (FOREF) hat einen beson­deren Fokus auf die Diskri­m­inierung neuer religiös­er Bewe­gun­gen (kon­fes­sionell unab­hängig, Grün­dung 2005 von einem betrof­fe­nen Mit­glied ein­er religiösen Min­der­heit und einem Juris­ten mit Schw­er­punkt Ver­fas­sungsrecht), unter den aktiv­en Mit­gliedern sind Ange­hörige  “staatlich anerkan­nter und nicht anerkan­nter” Reli­gion­s­ge­mein­schaften sowie Athe­is­ten und Agnos­tik­er.

Kris Wagen­seil (2018), über­ar­beit­et von Mona Stumpe (2023)