Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen

Folgender Beitrag ist dem neuen Band “Mit welchem Recht? Europäisches Religionsrecht im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen” (EZW-Texte 234, Berlin 2014, 21-39) entnommen, mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, des Herausgebers Kai Funkschmidt und des Autoren Arno Schilberg. Der informative Band lässt jeweils mehrere Autor_innen zu Deutschland, dem Vereinigten Königreich sowie Frankreich zu Wort kommen. In der Rubrik “Weitere europäische Länder” folgen Einzelbeiträge zur Situation in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden und in Ungarn. Dabei liefert zwar der Beitrag von Hans Michael Heinig “Religion als Verfassungsvoraussetzung?” mit “14 Thesen aus protestantischer Perspektive” eine spezifische religionspolitische Position (man vgl. das REMID-Interview “Die kirchliche Bindung nimmt vielleicht ab, aber die religiöse und weltanschauliche Vielfalt eher zu” im Diesseits-Magazin vom letzten November). Insgesamt ist der Band aber für jede Positionalität eine gewinnbringende Bereicherung und zeigt z.B. mit Beiträgen wie “Ayahuasca vor Gericht” von Sarah Harwey auch eine inhaltlich breite Aufstellung.

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Überall “Sekten”? – Religionsbezogene Diskriminierung (nicht nur) in öffentlich-rechtlichen Medienanstalten

“Letztlich geht es jedoch darum, sich von seiner eigenen Leidensgeschichte zu lösen. Nur so kann sich ein freies Ich entfalten. Schauen Sie erst mal ganz genau hin, was Sie runterzieht. Leider landen wir da häufig bei Eltern und Freunden…”. So wird in Folge 1611 (“In den Fängen der Sekte”) der Telenovela “Rote Rosen” (ARD) Malakron eingeführt – eine “Sekte”, welche die Figur Lotte aufsucht wegen ihrer Medikamentensucht. Ein evangelischer Pastor setzt sich in den nächsten Folgen dafür ein, dass schließlich Lotte von ihrer Familie aus der “Sekte” befreit wird. Gehört es zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten missionarisch für hier die evangelische Kirche tätig zu werden? Selbst mit erfundenen Beispielen kann Stimmung gegen neue religiöse Bewegungen gemacht werden – und die Diskriminierung beginnt nicht erst, wo Ähnlichkeiten zwischen der Fantasie-Gemeinschaft und einer konkreten neuen Religion ausgemacht werden können. Die Diskriminierung geht tiefer, denn sie baut auf einem verzerrten Bild alternativer Religiosität auf, welches diese grundsätzlich diabolisiert: “Ich frag nur, weil ich die Machenschaften einiger Sekten kenne” (Rote-Rosen-Pastor Mertens in Folge 1623).

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