Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: “Man fühlt sich anerkannt”

Schon vor einiger Zeit interviewten wir Dr. Georg Neureither zu Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive und brachten von Dr. Arno Schilberg Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen. Um das Anliegen “Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen” ging es im Interview mit Sven Speer vom Offenen Forum Religionspolitik. Dr. Jost.-B. Schrooten hat über “Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: Die gleichheitsrechtliche Behandlung von Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen des Grundgesetzes, der EMRK und der EU-Grundrechte-Charta unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisationsformen” an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster promoviert. Der Klappentext verspricht “eine Antwort auf die durch zunehmende religiose Vielfalt immer dringlicher werdenden Fragen der gerechten Behandlung der Religionsgemeinschaften”. Für REMID genügend Gründe einmal nachzufragen.

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Religionswissenschaft & Gender Studies: Selbstbestimmungsrechte und Theorie

Dieser Essay ist vielfach motiviert: Die neue Meta-Diskussion, die Prof. Christoph Kleine kürzlich eröffnete, gehört dazu (auf dieses Interview werden alsbald weitere folgen); Überlegungen zum Thema Religion und Journalismus; das zuletzt erschienene Interview mit Dr. Dana Fennert, insofern dort neben islamischem Feminismus über eine global und interreligiös vernetzte Pro-Familie-Bewegung berichtet wurde; und schließlich eine Art Kampagne der lokalen Marburger Presse über einen Vortrag, der teilweise wegen Ausladung des Referenten und teilweise wegen Absage durch den Referenten gar nicht stattfinden wird. Was diese unterschiedlichen Dinge miteinander zu tun haben könnten, möchte ich im Folgenden eruieren. Damit aber die Stoßrichtung unmittelbar klar wird: Die Gender Studies liefern so etwas wie das theoretische Rüstzeug für gesellschaftlich-politische Akteur_innen, welche das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärken wollen; die Religionswissenschaft könnte eine ähnliche Rolle in ihrem Feld von Religion, Spiritualität, Weltanschauung übernehmen. Dann ginge es um religiöse und weltanschauliche Selbstbestimmung. Die angedeutete Theorie- und Methoden-Diskussion hängt damit aber zusammen, denn die Analogüberlegung mit den Gender Studies zu Ende zu denken bedeutet, entsprechend den sexuellen Minderheiten gerade auch die Belange der religiösen und weltanschaulichen Minderheiten ernstzunehmen. Das hat theoretische Konsequenzen. Das wäre auch eine normative Entscheidung.

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