“Born again” – Interview mit den Herausgebern des Handbuchs Evangelikalismus

Die Religionswissenschaft als Disziplin folgte zur Zeit ihrer Entstehung einem Kompromiss mit den christlichen Theologien, der auch den missionswissenschaftlichen Interessen der letzteren geschuldet war und ihr als Aufgabengebiet die nicht-christlichen Religionen außerhalb Europas zuwies. Neue religiösen Bewegungen und Diaspora-Gemeinschaften sogenannter “Weltreligionen” in Europa waren Themen, mit denen bereits Ende des letzten Jahrhunderts das Profil der Religionswissenschaft aktualisiert wurde, begleitet von einer kritischen Diskussion der Methoden und ihrer Ergänzung um insbesondere sozialwissenschaftliche Zugänge. Insofern ist eine religionswissenschaftliche Christentumsforschung ein wichtiges Anliegen, das trotz aller theologischer und auch religionskritischer Literatur zum Christentum aktuell bleibt. Am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum (religionsforschung.de) ist jetzt ein “Handbuch Evangelikalismus” (transcript 2017) entstanden. REMID interviewte die drei Herausgeber Dr. Frederik Elwert, Dr. Jens Schlamelcher und Dr. Martin Radermacher (zum Thema entstanden mit ihm Interviews zu Ambivalentes Verhältnis zur Moderne: Was ist eigentlich die Pfingstbewegung und warum ist sie global so erfolgreich? mit Dr. Sebastian Schüler 2015, Devotionale Fitness – Körperideale in evangelikaler Perspektive 2011).

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Mit Parallelen zu islamistischen Ideologien: “Christlicher Extremismus in Deutschland”

REMID engagiert sich schon länger für eine Kritik der Begriffe, mit denen Religionen in der Öffentlichkeit verhandelt werden, wie zum Beispiel dem der “Sekte”. Unser satzungsgemäßes Ziel, „ein friedliches und tolerantes Zusammenleben der Menschen und der verschiedenen Religionen“ zu befördern, hat Religionsfreiheit grundsätzlich zu einem wichtigen Thema werden lassen (vgl. unsere Themenseite). Ein Aspekt davon ist auch die wissenschaftliche Differenzierung zwischen Diskriminierung und Kritik. Das gilt für die Rhetorik über sogenannte “Sekten” genauso wie für diejenigen Formen von sogenannter “Islamkritik”, welchen mit soziologisch fundierbaren Gründen rassistische Züge zugeschrieben werden können. Diesen undifferenzierten und zu Recht zu problematisierenden Kritikformen gegenüber benötigt es religionskritische Arbeiten zu konkreten Gemeinschaften oder Gruppen. Eine solche hat der Politikwissenschaftler Alexander Kühn jetzt vorgelegt: “Christlicher Extremismus in Deutschland. Das Verhältnis der Partei Bibeltreuer Christen, Christliche Mitte, Priesterbruderschaft St. Pius und Zeugen Jehovas zum demokratischen Verfassungsstaat” (2017). Die Arbeit entstand unter Rückgriff auf das REMID-Archiv. Der Titel klingt provokant, als “extremistisch” gelten sonst immer die anderen, die Islamisten oder Scientology. Aber auch wer den Extremismusbegriff problematisiert, kommt nicht an der Frage vorbei, wie “legalistischer” bis terroristischer “Islamismus” mit besseren begrifflichen Mitteln parallelisiert werden kann mit berechtigterweise zu problematisierenden Ideologemen in anderen Religionen einschließlich des Christentums (man vgl. aber z.B. auch Hyperkultur und Kulturessenzialismus nach Andreas Rechwick). REMID interviewte Herrn Kühn zu seiner Arbeit.

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Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: “Man fühlt sich anerkannt”

Schon vor einiger Zeit interviewten wir Dr. Georg Neureither zu Religion und Weltanschauung aus staatskirchenrechtlicher Perspektive und brachten von Dr. Arno Schilberg Religionsrecht und Religionspolitik im Umgang mit neuen religiösen Bewegungen. Um das Anliegen “Gleiche Rechte für alle Religionen und Weltanschauungen” ging es im Interview mit Sven Speer vom Offenen Forum Religionspolitik. Dr. Jost.-B. Schrooten hat über “Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften: Die gleichheitsrechtliche Behandlung von Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen des Grundgesetzes, der EMRK und der EU-Grundrechte-Charta unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisationsformen” an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster promoviert. Der Klappentext verspricht “eine Antwort auf die durch zunehmende religiose Vielfalt immer dringlicher werdenden Fragen der gerechten Behandlung der Religionsgemeinschaften”. Für REMID genügend Gründe einmal nachzufragen.

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Psychodynamik verstehen: Auch “Sekten” sind Religionen

Prof. Sebastian Murken war 1989 eines von sieben Gründungsmitgliedern des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes REMID e.V. 1997 wurde er als Gutachter für die Enquete-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” des Deutschen Bundestages berufen (siehe Endbericht, 1998). Informationen zu seiner Arbeit finden sich seit einigen Tagen unter religionspsychologie.de. REMID interviewte ihn zu diesem Anlass über neue religiöse Bewegungen, den Sektenbegriff und psychotherapeutische Praxis für sogenannte “Aussteiger” (vgl. Zur Geschichte eines einstigen Modewortes).

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“Intensivgruppen”? Alter Wein in neuen Schläuchen

Der Begriff “Sekte” ist diskriminierend und ohne wissenschaftliche Schärfe, da ihm – wenn überhaupt – zumeist Kriterien zugrunde gelegt werden, die gerade nicht distinktiv sind (“charismatischer Führer”, “geschlossenes Weltbild”, “Bewusstseinskontrolle”; vgl. Artikel bzw. Interviews über religionsbezogene Diskriminierung, aktuelle Ansätze in der Erforschung von Religionen, Sekten-Macher und Berichterstattung über Religion). Nun ist es sehr verständlich, dass dennoch weiterhin ein Interesse besteht, sozusagen die “Guten” von den “Schlechten” zu sondieren. Jüngst veröffentlichte z.B. die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen ein neues Stichwort “Bewusstseinskontrolle” von Michael Utsch, welches unter Rückgriff auf Hansjörg Hemminger (Grundwissen Religionspsychologie, Freiburg im Breisgau 2003, S. 228ff.) von “Intensivgruppen” spricht. Woher stammt dieses Konzept “Intensivgruppen”? Eignet es sich als differenziertes methodisches Instrument?

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Gott in Frankreich: Ein Fall von bedingter Religionsfreiheit

Neu erschienen ist ein Bericht zur Religionsfreiheit nicht nur von Christen im Auftrag von Deutscher Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Deutschlands. Dazu heißt es in der Süddeutschen: “Seit 2007 hätten ‘Verletzungen des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beständig zugenommen’ […], ob durch staatliche Gesetze oder durch soziale Anfeindungen, die der Staat nicht unterbindet. Dies betreffe alle Religionen auf allen Kontinenten, am meisten betroffen seien jedoch Christen und Muslime. […] Ausdrücklich beschränkt der Bericht sich nicht allein auf die Christenverfolgung, er vermeidet auch Begriffe wie ‘Märtyrer’ oder ‘Glaubenszeugen’” (Artikel vom 1. Juli, man vgl. unsere Karte zur Religionsfreiheit nach dem Amnesty International Report 2012). Dabei sollten auch (west)europäische Länder berücksichtigt werden – sicherlich in Abstufung der jeweiligen Einschränkungen der Religionsfreiheit, aber auch ohne verharmlosend diese Diskriminierungen zu relativieren. REMID interviewte die Religionswissenschaftlerin und Soziologin Christiane Königstedt (Universität Leipzig, Graduiertenkolleg Religiöser Nonkonformismus und Kulturelle Dynamik) zur Situation in Frankreich.

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Beschneidungsdebatte: “Auf beiden Seiten durch heftige Polemik gekennzeichnet”

“‘Viele haben die Beschneidungsdebatte missbraucht’. Der Präsident des Zentralrats der Juden beklagt Antisemitismus und Bevormundung in der Diskussion über die Beschneidung von Jungen. Selbst in der ‘seriösen’ Debatte sei einiges schiefgelaufen”, so zitierte die Welt am 28. Dezember Dieter Graumann. Aber die Debatte geht trotz der gesetzlichen Übergangsregelung weiter, wie etwa ein neuer Kommentar von Richter Ralf Eschelbach zum Strafgesetzbuch, § 223 (Körperverletzung), Randnummer 9 f. vom Mai 2013 zeigt: “Für gläubige Juden und Muslime, aber auch für koptische Christen, steht die Pflicht zur Beschneidung nicht zur Disposition (BT-Drs 17/11295, 7), während das Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur in Grenzen zur Disposition des Inhabers stellt; das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte kindliche Sexual- und Gesamtentwicklung zählt zum Unverfügbaren (Art 1 Abs 1 GG, Art 79 Abs 3 GG). Politik und Religion dürfen darüber nicht verfügen”. Zur Beschneidungsdebatte (vgl. auch Artikel Religion und Missbrauch) interviewte REMID den Religionswissenschaftler und Philosophen Robert Stephanus (Universität Hannover).

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Amnesty International Report 2012: Religionsfreiheit global im Vergleich

Der neue Amnesty International Report 2012 (PDF) ist vor kurzem erschienen: “Amnesty International beleuchtet in seinem Report die Menschenrechtslage des vergangenen Jahres in 155 Ländern. In 101 Staaten dokumentierte die Organisation Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte sowie in 91 Staaten Einschränkungen der Meinungsfreiheit.” (Pressemitteilung vom 24. Mai). In 35 Länderberichten finden sich Hinweise auf Einschränkung der Religionsfreiheit, elf behandeln sie in einem eigenen Kapitel (ohne die besondere Situation in Nigeria, die ausführlich ebenfalls im entsprechenden Länderbericht behandelt wird). Von den Ländern sind vierzehn christlich dominiert (davon vier orthodox, die übrigen abgesehen von Namibia und Fidschi katholisch), dreizehn muslimisch, zwei buddhistisch und Nepal hinduistisch (ohne China, Nord- und Südkorea, Vietnam und Bosnien-Herzegowina). Unter den Betroffenen finden sich ebenfalls am häufigsten Christen (insbesondere Jehovas Zeugen und Evangelikale), Muslime (insbesondere Ahmadiyya, Ahl-e Haqq, Derwische und Sufis), Buddhisten, Hindus, Bahai und Falun Gong.

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Religionsfreiheit hat in Deutschland keine Lobby

Nichts Neues steht im Länderbericht über Religionsfreiheit 2011 des Referats für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums, so mancher Textabschnitt war bereits im Vorjahresbericht enthalten und wird auch vermutlich in dem für den Sommer zu erwartenden Folgebericht wiederzufinden sein. Die deutsche Regierung habe weder eine Tendenz in Richtung einer Verbesserung noch in Richtung einer Verschlechterung bei der Achtung und dem Schutz des Rechts auf Religionsfreiheit gezeigt. “In einer zunehmend säkularen und pluralen Gesellschaft ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht mehr selbstverständlich”, resümiert die Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins in einer Studie im Rahmen des Exzellenzclusters “Religion und Politik” der Universität Münster Ende letzten Jahres. Ähnlich äußerte sich UN-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt: Es gebe Defizite bei der Religionsfreiheit in Deutschland. So unglücklich die aktuelle Debatte um eine “Katholikenphobie” (Kardinal Joachim Meisner Anfang Februar) begonnen hatte, ausgelöst durch neue Skandale in katholischen Krankenhäusern um die Abweisung von Vergewaltigungsopfern in Köln oder Regensburg und durch einen problematischen “Pogrom”-Vergleich von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller – was ist dran an den Beobachtungen, auch gerade in Bezug auf Religionsgemeinschaften jenseits der beiden Amtskirchen?

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