Informationsplattform Religion: Die Wahl eines neuen Papstes

Die Wahl eines neuen Papstes als Bischof von Rom und Oberhaupt der weltweiten römisch-katholischen Kirche gründet auf genauen Regeln, die von den Päpsten selbst erlassen worden sind. Sie wurden in der Geschichte der Kirche immer wieder verändert. Die Grundzüge des heutigen Ablaufs sind etwa 100 Jahre alt. Papst Pius X. (1903-1914) hat sie mit dem Ziel eingeführt, jegliche äußere Beeinflussung der Papstwahl zu unterbinden. Zuletzt wurden die Regeln durch Papst Johannes Paul II. (1978-2005) im Jahr 1996 neu bestimmt. Wichtigste Änderung war die Festlegung auf die geheime schriftliche Wahl als alleinige Wahlform. Bis dahin konnte der neue Papst auch in offener Abstimmung oder als sog. Kompromisswahl bestimmt werden. Bei der Kompromisswahl haben drei, fünf oder sieben Kardinäle den neuen Papst unter sich ausgehandelt.

Wahlberechtigte

Wählbar ist jeder getaufte und rechtgläubige Katholik, der die Voraussetzung zum Empfang der Priester- und Bischofsweihe hat, da der Papst zugleich der Bischof von Rom ist. Ist der Gewählte noch kein Bischof, wird die Bischofsweihe nach der Wahl vollzogen. Da das Bischofsamt nur Männern offensteht, können als auch nur Männer Papst werden.
In der Praxis jedoch sind seit 1389 nur noch Kardinäle zum Papst gewählt worden, und von 1523 bis 1978 auch nur Kardinäle aus Italien.

Wahlgremium

Die Papstwahl wird ausschließlich von den Kardinälen der Kirche vollzogen. Ein „Kardinal“ (lateinisch „im Angelpunkt stehen“, „wichtig sein“) ist ein Bischof, dem diese besonders herausgehobene Stellung innerhalb der Kirche vom Papst verliehen wird.
Mit Stand von März 2005 gibt es insgesamt 183 Kardinäle, 170 davon hat Papst Johannes Paul II. berufen. Weil aber nur Kardinäle an der Papstwahl teilnehmen dürfen, die beim Tod des Papstes das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sind von den 183 Kardinälen nur 117 wahlberechtigt. An dem Konklave, das am 18. April begonnen hat, nehmen 115 Kardinäle teil, zwei Kardinäle fehlen wegen Krankheit.
Bis 1958 umfasste das Wahlgremium nur 70 Kardinäle. Um eine bessere Repräsentanz der Kirchen aus der sog. Dritten Welt zu erreichen, wurde die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120 festgelegt.

Konklave

Das Wort „Konklave“ (lateinisch „verschließbarer Raum“) wird sowohl für die Räume der Papstwahl als auch für die Wahlversammlung der Kardinäle verwendet.
Das Konklave wird für den 15. und 20. Tag nach dem Tod des Papstes einberufen; nach dem Tod des Papstes gilt zunächst eine Trauerzeit von neun Tagen, an denen im Rom Trauerzeremonien durchgeführt werden. Ort der eigentlichen Wahlversammlung ist die Sixtinische Kapelle. Die Unterbringung erfolgt seit der Wahlreform von Papst Johannes Paul II. in separaten Räumlichkeiten, dem „Domus Sanctae Marthae“. Gleichwohl gilt weiter, dass die Kardinäle während der Zeit des Konklaves keinen Kontakt zur Außenwelt haben dürfen, d. h. es ist sind weder Radio- oder Fernsehgeräte zugelassen, noch dürfen die Kardinäle über Telefon oder andere Personen mit der Außenwelt in Kontakt treten. Sie dürfen auch innerhalb des Vatikan keinen Kontakt zu Personen haben, die nicht am Konklave teilnehmen. Dadurch soll die Unahbhängigkeit der Papstwahl garantiert werden.
Ebenso unzulässig sind Absprachen über einen neuen Papst, solange der bisherige Papst noch lebt. Das bezieht sich nicht nur auf die zu wählende Person selbst, sondern auch auf eventuelle „Wahlversprechen“. Selbstverständlich ist es auch nicht erlaubt, über Geldzuwendungen oder andere Vorteilsgewährungen die Wahl zu beeinflussen (Simonie). Sie führt die Exkommunikation derjenigen nach sich, die an diesem Vorgang beteiligt waren, macht die Papstwahl selbst aber nicht ungültig.
Am ersten Tag wird nur ein Wahlgang durchgeführt, an den darauffolgenden Tagen je zwei am Vormittag und zwei am Nachmittag. Nach jeweils drei Tagen wird eine Pause von einem Tag eingelegt. Zur Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der versammelten Kardinäle notwendig. Ab dem 30. Wahlgang kann entschieden werden, dass die absolute Mehrheit, das sind 56 Stimmen, genügt.

Schwarzer und weißer Rauch

Nach jeder Wahl werden die Wahlzettel verbrannt. Früher unter Beigabe von nassem Stroh, heute zusätzlich mit Hilfe von Chemikalien, entsteht so schwarzer Rauch, der durch den Schornstein der Sixtinischen Kapelle abzieht. Er zeigt den Wartenden außerhalb des Konklaves an, dass kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Wird jedoch auf das Stroh bzw. die schwarze Rauchfärbung verzichtet und steigt statt dessen weißer Rauch auf, ist das Signal eindeutig: Die Wahl eines neuen Papstes ist erfolgt.

Habemus papam – Wir haben einen neuen Papst

Bevor der Öffentlichkeit mit der Formel „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam!“ (lateinisch „Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst!“) die erfolgreiche Bestimmung eines neuen Oberhirten der römisch-katholischen Kirche mitgeteilt wird, haben im Inneren des Vatikan bereits die ersten Zeremonien stattgefunden. Der gewählte Kandidat muss seiner Wahl zunächst zustimmen. In diesem Moment hat das neue Pontifikat, die neue Amtszeit des Papstes bereits begonnen und alle Rechte und Pflichten sind auf den frisch Gewählten übergegangen. Anschließend gibt der neue Papst seinen neuen Papstnamen bekannt. Er bekommt sein neues Papstgewand übergestreift (es steht in mehreren Größen bereit), die übrigen Kardinale erweisen ihm eine erste Huldigung und er bekommt den so genannten Fischerring als Zeichen seines neuen Amtest angelegt. Erst jetzt steigt der weiße Rauch auf und der Kardinalprotodiakon – der dienstälteste Kardinaldiakon – spricht zur Öffentlichkeit die Formel mit den zentralen Worten: „Wir haben einen neuen Papst“.
Anschließend unternimmt der neue Papst seine erste öffentliche Amtshandlung, indem er vor der wartenden Menge den Segen „urbi et orbi“ – „Der Stadt (Rom) und dem Erdkreis“ – spendet. Am darauf folgenden Tag findet im Petersdom die feierliche Amtseinführung statt, bei der dem Papst die weiteren Insignien (Zeichen) seiners neuen Amtes übergeben werden. Früher war dies vor allem die Papstkrone, die der bischöflichen Mitra ähnelt. Seit Papst Paul VI. (1963-1978) verzichten die Päpste jedoch auf dieses Zeichen. Es bleibt aber das Anlegen des Pallium, das die universale Autorität des Papstes symbolisiert. Das Pallium ist eine bestickte Binde, die auch Bischöfe tragen als Zeichen der ihnen zustehenden Amtsautorität tragen. Weiterer päpstliche Insignien sind die Bischofsmütze (Tiara) und der Hirtenstab (Ferula).

Mehr Informationen

Im Internet gibt es, gerade auch nach dem Tod von Johannes Paul II. am 2. April 2005, zahlreiche Seiten mit Informationen zur Papstwahl.

>> Artikel „Papstwahl“ auf wikipedia.org

Der Artikel gibt eine Übersicht über den Ablauf der Papstwahl und nimmt dabei auch auf die geschichtliche Entwicklung Bezug

>> Universi Dominici Gregis

Die Apostolische Konstitution von Papst Johannes Paul II. vom 22. Februar 1996 über die Zeit der Sedisvakanz (Zeit zwischem dem Tod eines Papstes und der Amtsübernahme des neuen Papstes) und die Bestimmungen zur Papstwahl

 

Autor: Steffen Rink, 2005.

 

Themenschwerpunkte
Grafik: Pfeil nach rechts Religionsfreiheit
Grafik: Pfeil nach rechts Islam
Grafik: Pfeil nach rechts Christentum aus religionswissenschaftlicher Sicht
Grafik: Pfeil nach rechts Religionen der Welt
Grafik: Pfeil nach rechts Weltanschauungen und Säkularität
Grafik: Pfeil nach rechts Esoterik und alternative Spiritualität

Kommentare sind geschlossen.

Veröffentlichungsdatum: . Änderungsdatum: .
Autor*in: REMID e.V.