Laut dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2017 Nr. 9 vom 28.2.2017 Seite 281 bis 292, mit einer Verordnung vom 14. Februrar 2017 wurden dem Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. die Rechte einer Körperschaft des Öffentl. Rechts verliehen:
Torsten Haarmann: Hindu-Tempelverein als Kirche anerkannt, Westfälischer Anzeiger, 10. Feb. 2017.
Vergleiche auch die REMID-Statistik, nach welcher der Verein 2013 ca. 4.000 Mitglieder hatte und 23 tamilische Tempel in Deutschland vertrat. Das neue Datenblatt von 2017 rechnet mit 0,1 Mio. Hindus und Hinduisten in Deutschland.
2013 wurden zuletzt mit den Bahai und der Ahmadiyya Muslim Jamaat zwei nicht-christlichen Religionen Körperschaftsrechte verliehen. Siehe auch die REMID-Beiträge zum Stichwort „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“.
Bild von Rainer Halama unter Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0.
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