Pressemitteilung: Vielfalt der Religionen anerkennen

 

Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Auftrag an die Gesellschaft – Integration kann nicht gegen Religionen verwirklicht werden.
Presseerklärung vom 24. September 2003

„Religion lässt sich aus der Schule nicht ausschließen, deshalb begrüßen wir das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts“. Mit diesen Worten kommentierte Steffen Rink, Leiter der Informationsplattform Religion von REMID in Marburg, die Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass es zurzeit keine Grundlage gibt, Fereshta Ludin die Übernahme in den Schuldienst zu verweigern.
„Das Kopftuch lässt sich nicht auf einen eindeutigen symbolischen Gehalt reduzieren“, so Rink weiter. „Wer dies unternimmt, arbeitet der Integration der Muslime entgegen.“ REMID unterstützt dabei die Position, dass an der Schule keine religiöse Beeinflussung zu erfolgen hat. Dem Kopftuch als solchem eine eindeutige Botschaft zu unterstellen, hält Rink jedoch für falsch. Die Motive, warum muslimische Frauen das Kopftuch tragen, seien höchst unterschiedlich. Sie reichten von der Anerkennung traditioneller Rollenvorstellungen bis hin zu einem bewussten Akt der Emanzipation, gerade auch gegenüber hergebrachten patriarchalischen Strukturen. „Wir würden es begrüßen, wenn das Urteil Anlass gibt, über die Religionen von Minderheiten neu nachzudenken. Seine Religion auch in der Öffentlichkeit zu leben ist für viele eine Hilfe für die Integration. Und die Gesellschaft signalisiert: Wir wollen euch mit eurem eigenen Glauben ernst nehmen. Auf dieser Basis lässt sich Integration viel besser erreichen als durch die Forderung, seine eigene kulturelle und religiöse Identität an der deutschen Staatsgrenze oder beim Verlassen der eigenen Wohnung abzugeben.“
REMID betont, dass das heutige Urteil keinen Freibrief darstellt, jegliches Verhalten mit dem Verweis auf seine Religion zu rechtfertigen. Die Anerkennung des Grundgesetzes und der Gesetze sind die Grenze, die nicht überschritten werden kann. Doch die Religionsfreiheit ist eben auch ein zentrales Grundrecht. Es bleibt daher Aufgabe der Gesellschaft, religiöse Vielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung zu akzeptieren. Dies sollte auch im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Marburg, 24. September 2003
Steffen Rink, Informationsplattform Religion

Weitere Informationen zum Kopftuch im Internet:http://www.religion-online.info/islam/themen/themen.html

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Autor*in: REMID e.V.