Am 27. September 2016 feierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das 10jährige Jubiläum des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und lud Gäste, unter ihnen REMID, in die Französische Friedrichstadtkirche in Berlin ein. Das Gesetz sieht die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen explizit vor (§29). Es bezieht sich zwar zu großen Teilen auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland, schließt aber ebenso Fälle von Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit außerhalb des Arbeitskontextes mit ein und ist dementsprechend auch für die Religionswissenschaft von Interesse. Im AGG ist zum Bespiel geregelt, dass eine Person wegen ihrer Religionszugehörigkeit nicht benachteiligt werden dürfe (§1), Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber jedoch durchaus ein Bekenntnis zum jeweiligen Glauben zur Einstellungsbedingung machen dürfen (§9). Weiter scheint hier ein recht weiter Religionsbegriff verwendet zu werden („Bindung an ein Glaubensbekenntnis“), der auch ggf. Organisationen, die wie Scientology vielen nicht als Religion gelten, einschließen würde. Von der EU wurde Deutschland im Jahr 2008 trotz dieser Bemühungen wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinien verklagt, so dass noch Arbeitsbedarf am Gesetz besteht.
Die Sprecher Christine Lüders, Věra Jourová und Festredner Heiko Maas betonten im Rahmen der Feierlichkeit, der Erfolg des Gesetzes bestehe vor allem darin, dass auch mit recht verhaltener Unterstützung der Bevölkerung für Betroffene von Diskriminierung die Möglichkeit geschaffen wurde, sich – zumindest gegen offene – Diskriminierung und Belästigung mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen. In der folgenden Expertendiskussion wurden die positiven Rückmeldungen vor dem Hintergrund der Praxis des Gesetzes kontrovers diskutiert: Neben allem Lob wurde angemerkt, dass nicht unbedingt die Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter und Religion abgenommen hätten, sondern aus Angst vor Strafen lediglich besser verschleiert würden. Die Offenheit im Umgang miteinander habe also abgenommen und Konflikte, die auch den Prozess eines Zusammenwachsens befördern könnten, würden nicht mehr ausgetragen. Zudem gäbe es Personen, die diese Regelungen systematisch für sich ausnützten und für Entschädigungszahlungen direkte Aussagen provozieren würden (z.B. im Falle von Begründungen für Absagen auf Bewerbungen). Im Fazit einigten sich die Sprecher mehrheitlich darauf, dass „ohne Gesetz“ keine Alternative mehr sein könne, das Ausarbeiten seiner Feinheiten jedoch sei eine schwierige Aufgabe, die noch lange nicht beendet ist (Text: Christiane Königstedt).
Vgl. die Beiträge im REMID-Themenschwerpunkt Religionsfreiheit